Pressemitteilung

099/2020/55/L
Fürth, den 20. April 2020

Unternehmensumsätze 2018 übersteigen zum vierten Mal in Folge die Billionen-Euro-Grenze

Einnahmen des Fiskus aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen der Unternehmen um 5,5 Prozent über dem Vorjahresniveau

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik gab es im Jahr 2018 in Bayern 616 315 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Wie sich aus den Ergebnissen der jährlichen Statistik über die Umsatzsteuer-Voranmeldungen weiter ergibt, stieg die Anzahl der steuerpflichtigen Unternehmen somit gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Prozent (+5 569 steuerpflichtige Unternehmen).  Die genannten Unternehmen erzielten im Berichtsjahr 2018 einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von 1,14 Billionen Euro (+4,7 Prozent). Die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen beliefen sich im Jahr 2018 auf 30,28 Milliarden Euro (+5,5 Prozent ggü. dem Vorjahr).

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik aufgrund der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) mitteilt, waren in Bayern im Jahr 2018 insgesamt 616 315 Unternehmen umsatzsteuerpflichtig, dies sind 5 569 mehr als im Jahr 2017. Die in 2018 angemeldeten steuerbaren Umsätze aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich auf 1,14 Billionen Euro und übertrafen damit den entsprechenden Vorjahreswert um 4,7 Prozent. Der durchschnittliche steuerbare Umsatz aus Lieferungen und Leistungen je Unternehmen betrug rund 1,9 Millionen Euro.

353,9 Milliarden Euro Umsatz wurde von den 86 Umsatzmilliardären erwirtschaftet. Damit trugen diese mit einem Anteil von 30,9 Prozent zu den angemeldeten Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen bei.

Bezogen auf die Rechtsform wurde der mit 59,5 Prozent (bzw. 680,09 Milliarden) größte Anteil der angemeldeten Umsätze von den 103 593 Kapitalgesellschaften erwirtschaftet. Es folgten die 83 703 Personengesellschaften mit einem Umsatzanteil von 24,3 Prozent (bzw. 277,81 Milliarden Euro) und die 412 509 Einzelunternehmen mit einem Umsatzanteil von 10,6 Prozent (bzw. 121,76 Milliarden Euro).

Berechnungsgrundlage für die abzuführenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind die steuerbaren Umsätze, die neben den Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe umfassen. Letztere betrugen im Berichtsjahr 110,73 Milliarden Euro (+2,5 Prozent); die steuerbaren Umsätze beliefen sich somit insgesamt auf 1,25 Billionen Euro (+4,5 Prozent gegenüber 2017). Nach Verrechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge lagen die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2018 bei 30,28 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr von 1,58 Milliarden Euro bzw. um 5,5 Prozent.
 

Hinweis:

Die Statistik über die Umsatzsteuervoranmeldungen weist alle Unternehmen nach, die einen Jahresumsatz von über 17 500 Euro erzielten, und die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abzugeben hatten. Erhebungsgrundlage bilden die jährlich von der bayerischen Finanzverwaltung übermittelten Daten aus den Voranmeldungen der Umsatzsteuerpflichtigen.

Detaillierte Kreisergebnisse zur Umsatzsteuerstatistik finden Sie in Kürze auch im GENESIS Online-Angebot des Bayerischen Landesamts für Statistik.

 

Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht L4100C „Umsätze und ihre Besteuerung (Umsatzsteuer-Voranmeldungen) in Bayern im Jahr 2018“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).