Pressemitteilung

105/2020/52/D
Fürth, den 28. April 2020

Unternehmensinsolvenzen in Bayern im März 2020 – Bereits erste Anzeichen einer Zunahme erkennbar

Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem März des Vorjahres verdreifacht

Die Zahl aller beantragten Insolvenzverfahren in Bayern hat sich in der Gesamtbetrachtung der ersten drei Monate des Jahres 2020 zwar noch nicht erhöht, sie verringerte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar nochmals um 7,5 Prozent. – Im letzten Monat des Quartals, im März 2020, ließ sich jedoch bereits eine Zunahme der Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 18 Prozent beobachten. Damit zusammenhängend hat sich auch die Zahl der von einer Unternehmensinsolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem März des Vorjahres verdreifacht. 2 727 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren im März 2020 durch eine Unternehmensinsolvenz betroffen.

Im ersten Quartal des Jahres 2020 hat sich die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren in Bayern zunächst noch geringfügig verringert. In den Vergleichsmonaten Januar bis März des Jahres 2019 wurden noch insgesamt 3 024 Insolvenzverfahren bei den bayerischen Gerichten beantragt. Von Anfang Januar bis Ende März 2020 waren es 2 796 Verfahren, insgesamt also 228 Verfahren weniger.

Bereits im März 2020 gab es jedoch erste Anzeichen für eine Umkehr dieser Entwicklung. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik erhöhte sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im März 2020 bereits um 18 Prozent gegenüber dem März des Vorjahres. Insgesamt 249 Unternehmensinsolvenzen wurden beantragt, im März des Jahres 2019 waren es nur 211 gewesen. Von diesen Verfahren wurden 186 eröffnet.

Der Anstieg wirkte sich deutlich auf die von Insolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus. Deren Zahl hat sich im Vergleich zum März 2019 mehr als verdreifacht, 2 727 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren durch eine Unternehmensinsolvenz betroffen. Im März 2019 waren es nur 835 gewesen.

Die hohe Zahl der von Insolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer resultierte besonders aus Unternehmensinsolvenzen im Verarbeitenden Gewerbe, wo 1 683 im März 2020 gemeldeten Personen nur 112 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im März 2019 gegenüberstanden. Im Verarbeitenden Gewerbe wurden im März 2020 insgesamt 26 Unternehmensinsolvenzen beantragt (dagegen 15 im März 2019). Die Zahl der übrigen Insolvenzverfahren nahm im März 2020 noch nicht zu. Den 718 Insolvenzverfahren übriger Schuldner standen noch 778 Insolvenzverfahren im März 2019 gegenüber.