Pressemitteilung

109/2020/35/M
Fürth, den 29. April 2020

Inflationsrate in Bayern im April 2020 bei 0,9 Prozent

Corona-Krise stellt auch das Statistische Landesamt vor große Herausforderungen

Die Verbraucherpreise in Bayern sind im Vergleich zum April des Vorjahres im Gesamtniveau um 0,9 Prozent gestiegen. Im Energiemarkt zeigte sich wiederholt ein deutlicher Rückgang, während die Preise für Nahrungsmittel gestiegen sind: Bei Heizöl sanken die Preise im Vergleich zum Vorjahr mit 19,7 Prozent besonders deutlich, bei Kraftstoffen war ein Rückgang um 14,2 Prozent zu beobachten. Ohne Heizöl und Kraftstoffe gerechnet, hätte die Inflationsrate bei 1,6 Prozent gelegen. – Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise gegenüber dem vorangegangenen März im Gesamtniveau leicht (+0,5 Prozent). Preissenkungen waren binnen Monatsfrist bei Kraftstoffen (-7,9 Prozent), in abgeschwächter Form bei Heizöl (-1,3 Prozent) zu beobachten. Die Preise für frisches Gemüse (ohne Kartoffeln) mit +10,1 Prozent und frisches Obst (+4,1 Prozent) erhöhten sich deutlich im Vergleich zum Vormonat. – Die Preisstatistik arbeitet trotz der Herausforderungen in der aktuellen Corona-Krise an einer zuverlässigen Bereitstellung des Verbraucherpreisindex. Um dies zu gewährleisten, wurden im April die sonst üblichen Vor-Ort-Erhebungen durch andere Verfahren ergänzt. Preisausfälle ließen sich dennoch nicht vermeiden.

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik sank die Inflationsrate, das ist die Veränderung des Verbraucherpreisindex für Bayern gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat in Prozent, von 1,2 Prozent im März 2020 auf 0,9 Prozent im April 2020. Der Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie, in der öffentlichen Diskussion oftmals als Kerninflationsrate bezeichnet, lag im April 2020 bei 1,0 Prozent.

Nachdem die Preiserhebung insbesondere bei Nahrungsmitteln auf Vor-Ort-Erhebungen setzt, waren hier die Auswirkungen der Corona-Krise besonders deutlich zu spüren. Zahlreiche Preisausfälle führten dazu, dass an dieser Stelle nicht – wie sonst üblich – die Preisentwicklungen einzelner Produkte veröffentlicht werden können. Ein deutlicher Anstieg zum Vorjahresmonat ist bei den Preisen für frisches Gemüse (ohne Kartoffeln) (+14,9 Prozent) sowie für frisches Obst (+17,1 Prozent) zu verzeichnen. Auch bei den Teigwaren, d.h. Nudeln und Nudelfertiggerichte, sind die Preise um 5,9 Prozent gestiegen. Bei Reis und Reiszubereitungen sind die Preiserhöhungen ebenfalls deutlich (+3,9 Prozent).

Die Preise bei Heizöl (-19,7 Prozent) und Kraftstoff (-14,2 Prozent) lagen deutlich unter den Vorjahreswerten. Bei Strom (3,6 Prozent) und Gas (3,1 Prozent) sind die Anstiege stark.

Die Preisentwicklung bei den Wohnungsmieten (ohne Nebenkosten) verlief vergleichsweise moderat. Gegenüber dem April des Vorjahres erhöhten sie sich um 1,5 Prozent.

Bei einigen hochwertigen, technischen Produkten waren im April die Preise im Vergleich zum Vorjahr niedriger. So konnten die Verbraucher insbesondere tragbare Computer (-6,2 Prozent) und Fernsehgeräte (-5,2 Prozent) online deutlich günstiger beziehen als im Vorjahr.

Die Verbraucherpreise sind im Vergleich zum Vormonat insgesamt leicht gestiegen (+0,5 Prozent). Bei Heizöl setzte sich der Vormonatstrend fort: Der Preis für Heizöl ist im April um 1,3 Prozent gesunken, während im vorangegangenen März bereits ein Rückgang um 7,6 Prozent gemessen wurde. Die Preise für Kraftstoffe sind im Vergleich zum Vormonat deutlich um 7,9 Prozent gesunken.

Nachdem das Bayerische Landesamt für Statistik schon im März 2020 von vermehrt leeren Supermarktregalen bei der Preiserhebung berichten musste, sah sich die Preiserhebung im April 2020 mit vorübergehenden Ladenschließungen und Ausgangsbeschränkungen konfrontiert. Eine Vor-Ort-Erhebung der Preise war oft nicht angemessen, wenn gar unmöglich. Deshalb kamen im April hauptsächlich andere Erhebungsmethoden (online, telefonisch oder auch schriftlich) zum Einsatz, um weiterhin zuverlässig den Verbraucherpreisindex bereitstellen zu können. Ein Großteil der Güter des Warenkorbs konnte aber auch im April 2020 wie üblich erhoben werden, da nicht von der Corona-Krise betroffen.

Da in dieser besonderen Lage ein national einheitliches wie auch auf europäischer Ebene eng abgestimmtes Vorgehen unerlässlich ist, wurden mit dem Statistischen Bundesamt und Eurostat Regelungen für den Umgang mit diesen Preisausfällen festgelegt. Ausfälle bestimmter Artikel sind in der Preisstatistik grundsätzlich nicht unüblich, weshalb es bewährte Verfahren im Umgang mit so genannten Preisausfällen gibt.

Die Presseinformation zum Berichtsmonat April 2020 enthält vorläufige Ergebnisse.

Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Verbraucherpreisindex für Bayern. Monatliche Indexwerte von Januar 2015 bis April 2020 mit Gliederung nach Haupt- und Sondergruppen“ (Bestellnummer: M1301C 202004).

Der Bericht kann unter www.statistik.bayern.de/statistik/preise_verdienste/preise als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (Fax-Nr. 0911 98208-6638).