Pressemitteilung

132/2020/52/D
Fürth, den 28. Mai 2020

Unternehmensinsolvenzen in Bayern im April 2020 – Durch ausgesetzte Insolvenzantragspflicht kein Anstieg der Zahl von beantragten Verfahren

Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbar gegenüber dem Wert des Vorjahres

Im April 2020 war die Zahl aller beantragten Insolvenzverfahren in Bayern gegenüber dem März 2020 rückläufig, auch die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen verzeichnete keinen Anstieg. Nur 226 Insolvenzverfahren von Unternehmen wurden bei den bayerischen Gerichten beantragt. Im März 2020 waren es noch 249 gewesen. Diese Entwicklung war aufgrund der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht erwartet worden. Auch die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von übrigen Schuldnern hat sich gegenüber dem März 2020 um ganze 232 Verfahren verringert, hier wurden im April nur 486 Verfahren gemeldet.

Im April 2020 wurden 226 Insolvenzverfahren von Unternehmen bei den bayerischen Gerichten beantragt. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen ist damit gegenüber dem vorangegangenen März 2020 zunächst leicht zurückgegangen, sie hat sich um 23 Verfahren verringert. Diese Entwicklung war erwartet worden, da die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020, geregelt im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020) aktuell eine steigende Zahl von Insolvenzanträgen bremst. Gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres 2019 hat sich die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen nur um sieben Verfahren (das entspricht einer relativen Zunahme von 3,2 Prozent) erhöht. Im März 2020 hatte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem vergleichbaren März des Vorjahres noch um 18 Prozent höher gelegen.

Ein moderater Rückgang gegenüber dem März 2020 ist auch bei den von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festzustellen. Im April 2020 waren die Arbeitsplätze von 1 277 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch das Insolvenzverfahren des zugehörigen Unternehmens betroffen. Im März 2020 wurden noch mehr als doppelt so viele, nämlich 2 727 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeldet. Im April des Vorjahres 2019 war dagegen eine vergleichbare Zahl von 1 130 durch Insolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezählt worden.

Die Zahl der übrigen beantragten Insolvenzverfahren – hierzu zählen die Verbraucherinsolvenzen, die Insolvenzen von ehemals selbstständig Tätigen und von natürlichen Personen als Gesellschafter u.Ä. sowie von Nachlässen und Gesamtgut – lag im April 2020 ebenfalls auf einem eher niedrigen Wert von 486 Verfahren. Noch im März 2020 waren 718 Anträge gemeldet worden. Auch im Vergleich zum April des Vorjahres 2019, hier wurden 759 Insolvenzverfahren der übrigen Schuldner beantragt, fällt der aktuelle Wert moderat niedrig aus.