Pressemitteilung
Fürth, den 28. August 2020
Erneuter Rückgang der Wohngeldempfänger in Bayern im Jahr 2019
Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch bleibt nahezu unverändert
Die Zahl der reinen Wohngeldhaushalte sank von 45 135 zum Jahresende 2018 auf 39 843 am Jahresende 2019, was einem Rückgang von 11,7 Prozent entspricht. Die Mehrzahl der Empfänger (37 686) erhielten dabei einen Zuschuss zur Miete, 2 157 Haushalte Leistungen für eigenen Wohnraum als Lastenzuschuss. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 155 Euro, gegenüber 2018 mit 153 Euro ein Plus von 1,3 Prozent.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erhielten außerdem 1 504 sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte Wohngeld.
Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik gab es zum Jahresende 2019 in Bayern insgesamt 39 843 reine Wohngeldhaushalte - das heißt, alle zum Haushalt zählenden Personen waren wohngeldberechtigt. Gegenüber 2018 mit 45 135 Wohngeldhaushalten entspricht dies einem Rückgang von 11,7 Prozent.
37 686 Haushalte - und damit die überwiegende Zahl – waren Empfänger von Mietzuschuss. Gegenüber 2018 mit 42 770 Empfängern bedeutet das ein Minus von 11,9 Prozent. Einen Lastenzuschuss erhielten 2 157 Haushalte - gegenüber 2018 mit 2 365 Empfängern – ein Minus von 8,8 Prozent.
Der durchschnittliche Wohngeldanspruch für Wohngeldempfänger reiner Wohngeldhaushalte belief sich insgesamt auf 155 Euro (2018: 153 Euro). Dabei erhielten Empfänger von Mietzuschuss durchschnittlich 153 Euro (2018: 151 Euro) und Empfänger von Lastenzuschuss durchschnittlich 191 Euro (2018: 195 Euro).
Daneben wurden an 1 504 Haushalte Leistungen gezahlt, in denen nicht alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt waren. In diesen wohngeldrechtlichen Teilhaushalten leben Personen, die keinen Anspruch auf Wohngeld haben und Personen, denen Leistungen im Rahmen von Wohngeld zustehen. Gegenüber 1 837 Empfängern Ende 2018 war hier ein Rückgang von 18,1 Prozent zu verzeichnen.
Laut § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) dient das Wohngeld der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete im Rahmen von Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für eigenen und selbstgenutzten Wohnraum gewährt.
Der Wohngeldanspruch ist abhängig von folgenden drei Faktoren: der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Wohngeld in Bayern 2019“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).