Pressemitteilung

258/2020/32/P
Fürth, den 24. September 2020

Bayerische Gesamtwirtschaft verliert coronabedingt im 1. Halbjahr 2020 überdurchschnittlich

BIP sinkt preisbereinigt um 7,0 Prozent – Pandemie-Schutzmaßnahmen haben das in Bayern bedeutsame Verarbeitende Gewerbe stark getroffen

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik nahm das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Bayern im ersten Halbjahr 2020 gegenüber dem ersten Halbjahr 2019 nach ersten Berechnungen preisbereinigt um 7,0 Prozent ab. Damit fiel der Wirtschaftseinbruch in Folge der Schutzmaßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres in Bayern im Vergleich zu Deutschland insgesamt überdurchschnittlich hoch aus. Hier sank das BIP um 6,6 Prozent.

Im ersten Halbjahr 2020 schrumpfte die bayerische Volkswirtschaft überdurchschnittlich stark. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik aufgrund erster, vorläufiger Ergebnisse des Arbeitskreises „Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen der Länder“ mitteilt, nahm das Bruttoinlandsprodukt (BIP) gegenüber dem ersten Halbjahr 2019 preisbereinigt um 7,0 Prozent ab. Damit fiel der Rückgang um 0,4 Prozentpunkte höher aus als in Deutschland insgesamt. Dies lag vor allem an der in Bayern gesamtwirtschaftlich höheren Bedeutung des von den Schutzmaßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie besonders betroffenen Verarbeitenden Gewerbes.

Alle Länder verzeichneten im ersten Halbjahr 2020 einen mehr oder weniger stark ausgeprägten Einbruch ihrer Wirtschaftsleistung. Verhältnismäßig glimpflich fiel dieser in Schleswig-Holstein (-3,8 Prozent) und Brandenburg (-4,9 Prozent) aus. Besonders schwer traf es Bremen (-8,7 Prozent) und das Saarland (-9,5 Prozent). In den alten Ländern (ohne Berlin) entsprach der BIP-Rückgang mit -6,7 Prozent nahezu dem gesamtdeutschen Wert, die neuen Länder (ohne Berlin) waren mit -5,8 Prozent weniger stark betroffen.

Bei den hier für das erste Halbjahr 2020 vorgelegten Länderergebnissen handelt es sich um eine erste, vorläufige Berechnung des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (AK VGRdL), dem alle Statistischen Landesämter, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass die den Berechnungen zugrunde liegende Datenbasis drei Monate nach dem Ende des Berichtszeitraums naturgemäß noch dünn ist, sodass zu späteren Rechenständen Änderungen der Wachstumsraten und auch in der Reihenfolge der Bundesländer möglich sind.
 

Hinweis:

Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.

Weitere Ergebnisse zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen können auf der Homepage des AK VGRdL unter www.vgrdl.de oder unter www.statistik.bayern.de/statistik/gesamtrechnungen/vgr abgerufen werden.