Pressemitteilung
Fürth, den 20. November 2020
Mehr Verurteilte in Bayern im Jahr 2019
42,2 Prozent aller Verurteilten waren vorbestraft
Im Jahr 2019 wurden in Bayern 121 250 Personen rechtskräftig verurteilt, das waren 4,2 Prozent mehr als im Jahr davor. Dabei handelte es sich bei den verurteilten Straftäterinnen und Straftätern überwiegend um Erwachsene (87,8 Prozent). Die Anteile der verurteilten Heranwachsenden bzw. Jugendlichen lagen bei 7,8 bzw. 4,3 Prozent. Unter den schuldig gesprochenen Personen waren nur 17,6 Prozent Frauen. 42,2 Prozent aller Verurteilten hatten bereits mindestens einen Eintrag im Bundeszentralregister, waren also vorbestraft. 57,0 Prozent waren Deutsche.
Im Jahr 2019 lag die Zahl der abgeurteilten Personen, gegen die ein Strafverfahren vor bayerischen Gerichten rechtskräftig abgeschlossen wurde, mit 143 415 um 3,5 Prozent höher als im Jahr 2018. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entschieden die Gerichte 2019 in 84,5 Prozent der Fälle oder bei 121 250 Beschuldigten auf eine Verurteilung. Die Gesamtzahl der Verurteilten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 4,2 Prozent. In 13,2 Prozent der Fälle, d. h. bei 18 932 Personen, wurde das Verfahren gerichtlich eingestellt. Nur 2,1 Prozent der Verfahren (3 022 Personen) endeten mit einem Freispruch. Die restlichen 211 Fälle (0,1 Prozent) wurden durch „sonstige Entscheidungen“ beendet.1)
Von den 121 250 Verurteilten des Jahres 2019 waren 106 517 Personen oder 87,8 Prozent zur Zeit der Tat im Alter von 21 Jahren oder älter („Erwachsene“), 9 480 oder 7,8 Prozent Heranwachsende (Personen zwischen 18 bis unter 21 Jahren) und 5 253 oder 4,3 Prozent strafmündige Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren. Im Berichtszeitraum befanden sich unter den Verurteilten 21 362 Frauen, das waren 3,2 Prozent mehr als im Jahr 2018. Ihr Anteil an allen Verurteilten betrug 17,6 Prozent und ist damit gegenüber dem Vorjahr (17,8 Prozent) fast unverändert.
Von den Verurteilten waren, soweit von diesen Personen entsprechende Angaben vorlagen, 51 179 vorbestraft. Dies waren 42,2 Prozent aller Verurteilten. Von diesen schon früher Straffälligen waren 34 123 bereits mehrfach vorbestraft, unter ihnen 9 059 Personen drei- oder viermal und 16 738 fünfmal oder öfter.
Insgesamt waren 69 096 (57,0 Prozent) der im Jahr 2019 für schuldig befundenen Personen Deutsche. Der Anteil der Ausländerinnen, Ausländer oder Staatenlosen an allen Verurteilten lag bei 43,0 Prozent (52 154). Die Bürgerinnen und Bürger aller 28 EU-Staaten waren mit 47,2 Prozent in dieser Gruppe vertreten, 0,7 Prozent waren Staatenlose.
Hinweis:
1) Als "sonstige Entscheidung" zählen: Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (auch neben Freispruch oder Einstellung), außerdem das Absehen von Strafe und die Überweisung an das Familiengericht gemäß § 53 JGG.
Ausführliche Ergebnisse enthält der vor kurzem erschienene Statistische Bericht „Abgeurteilte und Verurteilte in Bayern 2019“ (Bestellnummer: B61003 201900). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).