Pressemitteilung

02/2021/VoB/Landtag/B-VII
Fürth, den 18. November 2021

Endgültiges Ergebnis zum Volksbegehren auf Abberufung des Landtags

2,15 Prozent der Stimmberechtigten trugen sich in Listen ein

Wie der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern, Dr. Thomas Gößl, nach der heutigen Sitzung des Landeswahlausschusses mitteilt, wurden für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags nach dem endgültigen Ergebnis 203 768 gültige Eintragungen geleistet. Die für die Herbeiführung eines Volksentscheids über die Abberufung des Landtags erforderliche Zahl an Anträgen von einer Million Stimmberechtigten wurde somit deutlich verfehlt.

Fürth. Der Landeswahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung nach Prüfung der Eintragungslisten das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags festgestellt.

In der Zeit vom 14. Oktober 2021 bis zum Ende der Eintragungsfrist am 27. Oktober 2021 haben 203 768 der insgesamt 9 481 107 eintragungsberechtigten Personen den Antrag mit einer gültigen Eintragung unterzeichnet.

Die Anteile gültiger Eintragungen lagen in den Regierungsbezirken zwischen 1,6 Prozent in Mittelfranken und Oberfranken und 2,7 Prozent in Niederbayern. In den kreisfreien Städten und den Landkreisen bewegten sich die Anteile zwischen 1,0 Prozent in den kreisfreien Städten Coburg und Würzburg sowie im Landkreis Würzburg und 4,3 Prozent im Landkreis Traunstein.

Die endgültigen Ergebnisse sämtlicher kreisfreier Städte und Landkreise können im Internetangebot des Landeswahlleiters unter

www.statistik.bayern.de/mam/wahlen/volksbegehren.pdf

eingesehen werden.

Darüber hinaus wird der Landeswahlleiter das Ergebnis des Volksbegehrens im
Bayerischen Staatsanzeiger sowie in einer eigenen Veröffentlichung bekannt machen.