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Pressemitteilung

09/2021/BTW/B-VII
Fürth, den 22. September 2021

Wählen am Sonntag ist ganz einfach: Wahlbenachrichtigung, Ausweis und medizinische Gesichtsmaske für den Wahlraum reichen

Bayerns Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl ruft zur Teilnahme an der Bundestagswahl auf. Er betont: „Die Stimmabgabe am 26. September 2021 ist im Freistaat unkompliziert möglich. Sie brauchen nur drei Dinge: die Wahlbenachrichtigung, den Ausweis und eine medizinische Maske.“

Wie bei jeder Wahl sollten die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mitbringen. Zusätzlich gelten für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am kommenden Sonntag, 26. September, die von der Staatsregierung beschlossenen Regeln der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. So sind neben den allgemeinen Verhaltensempfehlungen vor allem das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen zu beachten. Die Maskenpflicht wird durch eine medizinische Gesichtsmaske erfüllt. Die Wahlhandlungen sind wie immer öffentlich.