Pressemitteilung
Fürth, den 4. Juni 2021
Unternehmensumsätze 2019 überstiegen in Bayern die Billionen-Euro-Grenze
Einnahmen des Fiskus aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen der Unternehmen lagen um 6,0 Prozent über dem Vorjahresniveau
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik gab es im Jahr 2019 in Bayern 618 625 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Wie sich aus den Ergebnissen der jährlichen Statistik über die Umsatzsteuer-Voranmeldungen weiter ergibt, stieg die Anzahl der steuerpflichtigen Unternehmen somit gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Prozent (+2 310 steuerpflichtige Unternehmen). Die genannten Unternehmen erzielten im Berichtsjahr 2019 einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von 1,19 Billionen Euro (+4,0 Prozent). Die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen beliefen sich im Jahr 2019 auf 32,09 Milliarden Euro (+6,0 Prozent ggü. dem Vorjahr).
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik aufgrund der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) mitteilt, waren in Bayern im Jahr 2019 insgesamt 618 625 Unternehmen umsatzsteuerpflichtig, dies sind 2 310 mehr als im Jahr 2018. Die in 2019 angemeldeten steuerbaren Umsätze aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich auf 1,19 Billionen Euro und übertrafen damit den entsprechenden Vorjahreswert um 4,0 Prozent. Der durchschnittliche steuerbare Umsatz aus Lieferungen und Leistungen je Unternehmen betrug rund 1,9 Millionen Euro.
381,9 Milliarden Euro Umsatz wurde von den 93 Umsatzmilliardären erwirtschaftet. Damit trugen diese mit einem Anteil von 32,1 Prozent zu den angemeldeten Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen bei.
Bezogen auf die Rechtsform wurde der mit 61,2 Prozent (bzw. 727,85 Milliarden
Euro) größte Anteil der angemeldeten Umsätze von den 105 610 Kapitalgesellschaften erwirtschaftet. Es folgten die 83 574 Personengesellschaften mit einem Umsatzanteil von 22,6 Prozent (bzw. 269,45 Milliarden Euro) und die 412 422 Einzelunternehmen mit einem Umsatzanteil von 10,7 Prozent (bzw. 126,96 Milliarden Euro).
Berechnungsgrundlage für die abzuführenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind die steuerbaren Umsätze, die neben den Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe umfassen. Letztere betrugen im Berichts-jahr 117,82 Milliarden Euro (+6,4 Prozent); die steuerbaren Umsätze beliefen sich somit insgesamt auf 1,31 Billionen Euro (+4,2 Prozent gegenüber 2018). Nach Verrechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge lagen die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2019 bei 32,09 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr von 1,81 Milliarden Euro bzw. um 6,0 Prozent.
Hinweis:
Die Statistik über die Umsatzsteuervoranmeldungen weist alle Unternehmen nach, die einen Jahresumsatz von über 17 500 Euro erzielten, und die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abzugeben hatten. Erhebungsgrundlage bilden die jährlich von der bayerischen Finanzverwaltung übermittelten Daten aus den Voranmeldungen der Umsatzsteuerpflichtigen.
Detaillierte Kreisergebnisse zur Umsatzsteuerstatistik finden Sie in Kürze auch im GENESIS Online-Angebot des Bayerischen Landesamts für Statistik.
Ausführliche Ergebnisse enthält der voraussichtlich in KW 24/2021 erscheinende Statistische Bericht „Umsätze und ihre Besteuerung (Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern im Jahr 2019)“ (Bestellnummer: L4100C 201900). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).