Pressemitteilung

223/2021/55/L
Fürth, den 3. August 2021

2,66 Millionen Personen in Bayern im Alter von 65 Jahren oder mehr erhielten im Jahr 2020 Rentenleistungen

Die durchschnittliche Rentenzahlung pro Person für das Jahr 2020 betrug 16 083 Euro

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Jahr 2020 an insgesamt 2,66 Millionen Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in Bayern, die 65 Jahre oder älter waren, Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente ausbezahlt. Wie sich auf Basis vorläufiger Ergebnisse der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen weiter ergibt, betrug die durchschnittliche Höhe der bezogenen Bruttojahresleistungen pro Person im Alter von 65 Jahren oder mehr dabei 16 083 Euro. Der weit überwiegende Teil dieser Rentenbeziehenden (95,2 Prozent der Männer und 98,4 Prozent der Frauen) bezog Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die durchschnittliche Höhe der ausgezahlten Bruttojahresleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung betrug pro Person 14 202 Euro, wobei sich dieser Wert bei männlichen Rentenbeziehern auf 16 206 Euro und bei den Rentenbezieherinnen auf 12 716 Euro belief.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik anhand der vorläufigen Ergebnisse der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen mitteilt, wurden im Jahr 2020 an insgesamt 2,66 Millionen Personen im Alter von 65 Jahren oder mehr mit Wohnsitz in Bayern insgesamt rund 42,83 Milliarden Euro an Rentenleistungen ausgezahlt. Pro Rentenempfängerin bzw. Rentenempfänger sind das im Durchschnitt 16 083 Euro, wobei männliche Rentenbezieher mit 18 371 Euro durchschnittlich höhere Leistungen erhielten als Rentenbezieherinnen mit 14 331 Euro. Die mittlere bezogene Bruttojahresleistung erhöhte sich somit gegenüber dem Vorjahr um 568 Euro (+3,2 Prozent) bei den Männern und um 497 Euro (+3,6 Prozent) bei den Frauen.

95,2 Prozent der männlichen und 98,4 Prozent der weiblichen Rentenempfänger im Alter von 65 Jahren oder mehr erhielten dabei Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die durchschnittliche Höhe der dabei bezogenen Bruttojahresleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung belief sich auf 16 206 Euro je Rentenempfänger und auf 12 716 Euro je Rentenempfängerin. 6,1 Prozent der männlichen und 5,9 Prozent der weiblichen Rentenbezieher im Alter von 65 Jahren oder mehr bezogen Leistungen aus der landwirtschaftlichen Alterskasse, mit durchschnittlichen Bruttojahresleistungen in Höhe von 5 963 bzw. 5 223 Euro. Nur 2,4 Prozent der Rentner und 1,2 Prozent der Rentnerinnen in der genannten Altersgruppe bezogen Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Hier betrugen die ausgezahlten durchschnittlichen Bruttojahresleistungen 29 890 Euro bei den Männern bzw. 20 444 Euro bei den Frauen. Diese Arten der Rentenleistungen zählen zu der sogenannten Basisversorgung und unterliegen dabei dem Besteuerungsansatz des Kohortenprinzips.

36,4 Prozent der Rentenempfänger und 31,9 Prozent der Rentenempfängerinnen der genannten Altersgruppe bezogen Leistungen aus privaten Rentenversicherungen oder aus betrieblicher Altersversorgung. Diese Arten von Rentenleistungen unterliegen dem Ansatz der vollen nachgelagerten Besteuerung oder der Ertragswertbesteuerung, abhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht. Die durchschnittliche Höhe der Bruttoleistungen aus diesen Zusatzversorgungen belief sich auf 4 963 Euro für das Jahr 2020 bei den Männern und auf 3 924 Euro bei den Frauen.

Bei diesen Zahlenwerten ist jeweils zu beachten, dass ein und dieselbe Person gleichzeitig aus mehreren Rentenarten Leistungen für das Jahr 2020 bezogen haben kann.
 

Die dargestellten vorläufigen Ergebnisse stammen aus der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen, die erstmalig für das Veranlagungsjahr 2015 veröffentlicht wurde.

Eine tabellarische Darstellung der Ergebnisse findet sich unter: www.statistik.bayern.de/statistik/haushalte_steuern/steuern

Methodische Hinweise:

Die Statistik der Rentenbezugsmitteilungen liegt seit dem Veranlagungsjahr 2015 vor und wird jährlich veröffentlicht. Die Grundgesamtheit der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen bilden alle Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente, die im Grundsatz der Besteuerung unterliegen. Es handelt sich dabei v. a. um Altersrenten, Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten. Nicht einbezogen sind Renten, die steuerfrei oder nicht steuerbar sind (z. B. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung). Ebenfalls nicht im Datenbestand enthalten sind Beamtenpensionen und Versorgungsleistungen aufgrund einer Direktzusage und aus einer Unterstützungskasse, da diese einkommensteuerlich zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zählen.

Im Rahmen der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen kann für jeden Rentenbezieher bzw. für jede Rentenbezieherin abgebildet werden, wie viele Renten er bzw. sie erhält, und in welcher Höhe. Für die Zukunft ist zudem eine verknüpfte Darstellung mit Ergebnissen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik geplant.

Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wurde der Übergang von der vorgelagerten auf eine nachgelagerte Besteuerung von gesetzlichen Renten beschlossen. Ab 2040 werden somit gesetzliche Renten vollumfänglich in der Auszahlungsphase besteuert werden. In der Übergangsphase werden Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und die Leistungen erst in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte versteuert wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte.