Pressemitteilung
Fürth, den 5. August 2021
9,74 Milliarden Euro steuerrelevantes Vermögen 2019 vererbt oder verschenkt
1,81 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer für den Freistaat Bayern
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Freistaat Bayern im Jahr 2019 insgesamt 1,81 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt; dies sind 10,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Steuereinnahmen resultierten aus einem steuerrelevanten Vermögenswert von 9,74 Milliarden Euro. 80,9 Prozent der Steuereinnahmen erfolgten aus den insgesamt 25 083 veranlagten Erwerben von Todes wegen (z. B. Erbschaften). Daneben wurden 8 009 Schenkungen festgesetzt. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer, deren Einnahmen allein den jeweiligen Ländern zufließen.
Die bayerischen Finanzämter setzten im Jahr 2019 insgesamt 1,81 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer fest. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entsprach dies gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 10,9 Prozent bzw. 178,7 Millionen Euro. Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fließen als Ländersteuer vollumfänglich in die Kassen der jeweiligen Bundesländer.
Insgesamt wurden 33 092 steuerpflichtige Erwerbsfälle im Jahr 2019 erfasst, dies sind 0,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Vererbt bzw. verschenkt wurde dabei ein Vermögenswert von 13,51 Milliarden Euro (-5,9 Prozent ggü. 2018). Nach Berücksichtigung der persönlichen und sachlichen Steuerbefreiungen, -begünstigungen sowie von Freibeträgen und zuzüglich eventueller Vorerwerbe verblieben steuerpflichtige Erwerbe in Höhe von 9,74 Milliarden Euro (+6,4 Prozent ggü. 2018) zur Steuerfestsetzung.
80,9 Prozent (bzw. 1,47 Milliarden Euro) der festgesetzten Steuereinnahmen ergaben sich aus Erwerben von Todes wegen (z. B. Erbschaften, Vermächtnisse). Die 25 083 Erben zeigten den Finanzämtern einen für die Steuerfestsetzung maßgeblichen steuerpflichtigen Erwerb von 6,64 Milliarden Euro an. Daneben wurden 8 009 steuerrelevante Schenkungen erfasst. Diese führten mit einem steuerpflichtigen Erwerb von 3,11 Milliarden Euro zu einer Steuerfestsetzung von 345,7 Millionen Euro.
Sehr große Vermögensübertragungen gab es nur selten: 0,7 Prozent der Erben und Beschenkten erhielten ein steuerpflichtiges Vermögen von fünf Millionen Euro oder mehr. Mit einem Anteil von 31,5 Prozent waren sie jedoch maßgeblich an den Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen des Freistaates beteiligt.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik weist nur die Vermögensübertragungen aus, für die eine Steuer festgesetzt wurde. Die Mehrzahl der tatsächlichen Erbschaften und Schenkungen liegt jedoch unterhalb der vergleichsweise hohen Freibetragsgrenzen und ist entsprechend nicht erfasst. Basis der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2019, d. h. der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren eingetreten sein.
Hinweis:
Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.
Ausführliche Ergebnisse enthält der in KW 31/2021 erscheinende Statistische Bericht „Erben und Schenken in Bayern 2019 – Ergebnisse der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik (Bestellnummer: L4600C 201900)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).