Pressemitteilung

23/2021/32/A
Fürth, den 26. Januar 2021

Beschäftigungsanstieg in Bayern beendet

Zahl der Erwerbstätigen sinkt um 1,0 Prozent

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik nahm die Beschäftigung in Bayern im Jahr 2020 im Zuge der Covid-19-Pandemie erstmals seit dem Jahr 2003 wieder ab. Mit knapp 7,65 Millionen Erwerbstätigen fiel die Beschäftigung in etwa auf den Stand des Jahres 2018 zurück. Der Rückgang betrug in Bayern 1,0 Prozent und fiel damit leichter aus als mit 1,1 Prozent in Deutschland insgesamt. Im Verarbeitenden Gewerbe war er mit 2,7 Prozent stärker als in den Dienstleistungsbereichen mit 0,7 Prozent.

Im Jahr 2020 sank die Zahl der Erwerbstätigen in Bayern gegenüber dem Vorjahr um rund 78 800 Personen auf insgesamt knapp 7,65 Millionen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, entsprach dies einem Rückgang um 1,0 Prozent. Damit ging in Bayern ein seit der Rezession des Jahres 2003 anhaltender Beschäftigungsaufbau zu Ende. Die Beschäftigung fiel in etwa auf den Stand von 2018 zurück, gegenüber 2010 waren dies jedoch noch immer rund 870 000 Personen mehr.

In Deutschland insgesamt nahm die Zahl der Erwerbstätigen mit -1,1 Prozent etwas stärker ab als in Bayern. Ostdeutschland war mit -1,4 Prozent stärker betroffen als Westdeutschland mit -1,1 Prozent (jeweils ohne Berlin).

Im Verarbeitenden Gewerbe in Bayern nahm die Beschäftigung mit -2,7 Prozent überdurchschnittlich stark ab. Die Dienstleistungen verzeichneten hingegen nur einen Beschäftigungsabbau um 0,7 Prozent. Im Abschnitt „Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei“ waren 2020 um 5,6 Prozent weniger Erwerbstätige beschäftigt als ein Jahr zuvor. Von diesem allgemeinen Trend konnte sich das Baugewerbe mit einem Zuwachs von 1,0 Prozent abkoppeln.

Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.

Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe aller Erwerbstätigen nach dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept). Zu den Erwerbstätigen rechnen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte sowie Heimarbeiter und geringfügig Beschäftigte) oder als Selbstständige einschl. deren mithelfenden Familienangehörigen, eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die im Einklang mit den entsprechenden Definitionen im Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 stehen.

Ausführliche Informationen finden Sie unter https://www.statistikportal.de/de/etr