Pressemitteilung

25/2021/35/M
Fürth, den 28. Januar 2021

Inflationsrate in Bayern im Januar 2021 bei 1,4 Prozent

Verschärfung der Corona-Maßnahmen erschwert Preiserhebung in Bayern

Die Verbraucherpreise in Bayern sind im Vergleich zum Januar des Vorjahres im Gesamtniveau um 1,4 Prozent gestiegen. Damit ist die Inflationsrate nach dem Ende der temporären Mehrwertsteuersenkung wieder auf Vorjahresniveau. Wie bereits in den Monaten zuvor gab es vor allem am Energiemarkt Preisrückgänge: So sanken die Preise im Vergleich zum Vorjahr bei Heizöl um 14,0 Prozent und bei Kraftstoffen um 5,1 Prozent. Ohne Heizöl und Kraftstoffe gerechnet, hätte die Inflationsrate bei 1,7 Prozent gelegen. – Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Januar 2021 im Vergleich zum Vormonat insgesamt um 0,9 Prozent. Binnen Monatsfrist sind die Heizölpreise deutlich gestiegen (+15,6 Prozent) und auch für Kraftstoffe mussten die Verbraucher mehr bezahlen (+9,8 Prozent). Während die Preise für Gemüse deutlich anstiegen (+10,6 Prozent), zeigte sich bei Obst ein leichter Preisanstieg (+2,0 Prozent).

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag die Inflationsrate, gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex für Bayern gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat in Prozent, im Januar 2021 bei 1,4 Prozent und damit wieder auf dem Niveau vor der temporären Mehrwertsteuersenkung. Die sogenannte Kerninflationsrate, also der Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie, betrug 1,7 Prozent.

Die Preise für Nahrungsmittel sind im Vergleich zum Vorjahresmonat um 3,5 Prozent gestiegen. Die Preise für Obst (+7,4 Prozent), Gemüse (+6,2 Prozent) sowie für Fleisch und Fleischwaren (+4,2 Prozent) erhöhten sich deutlich.

Am Energiemarkt sind die Preise für Heizöl (-14,0 Prozent) und Kraftstoffe (-5,1 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr erheblich gesunken. Für Strom (+1,4 Prozent) sowie für Gas (+1,8 Prozent) mussten die Verbraucher hingegen Preissteigerungen hinnehmen.

Die Preisentwicklung bei den Wohnungsmieten (ohne Nebenkosten) verlief im Vergleich zum Gesamtindex leicht unterdurchschnittlich. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhten sie sich im Januar um 1,3 Prozent.

Bei einigen technischen Produkten waren im Januar 2021 die Preise im Vergleich zum Vorjahr niedriger. So konnten die Verbraucher insbesondere Fernsehgeräte (-0,3 Prozent) und tragbare Computer (‑1,3 Prozent) günstiger beziehen als im Januar 2020.

Die Verbraucherpreise sind im Vergleich zum Vormonat Dezember insgesamt um 0,9 Prozent gestiegen. Binnen Monatsfrist gab es einen deutlichen Preisanstieg bei Heizöl (+15,6 Prozent), welcher sich in geringerem Ausmaß auch bei Kraftstoffen (+9,8 Prozent) zeigte. Diese Erhöhungen lassen sich zum Teil mit der Einführung der CO2-Steuer-Einführung begründen. Die Preise für Nahrungsmittel sind im Vergleich zum Dezember merklich gestiegen (+3,2 Prozent).

Der Effekt des Endes der temporären Mehrwertsteuersenkung auf die Inflationsrate ist zwar deutlich erkennbar, kann aber nicht genau beziffert werden, da bei beobachteten Preisänderungen (online oder im Rahmen der Vor-Ort-Erhebung) nicht durchgängig und valide ein Zusammenhang mit der Steuersenkung herzustellen ist.

Aufgrund der hohen Corona-Fallzahlen und der damit einhergehenden Ausgangsbeschränkungen und Ladenschließungen kam es im Januar 2021 zu Einschränkungen bei der Preiserhebung vor Ort. Deswegen musste die Preiserhebung wie im Frühjahr 2020 verstärkt auf alternative Erhebungswege wie telefonische Befragungen oder Online-Erhebungen ausweichen. Ein Großteil der Güter des Warenkorbs konnte aber auch im Januar 2021 wie üblich erhoben werden.

Es wurden mit dem Statistischen Bundesamt und Eurostat Regelungen für den Umgang mit den Preisausfällen festgelegt. Ausfälle bestimmter Artikel sind in der Preisstatistik grundsätzlich nicht unüblich, weshalb es bewährte Verfahren im Umgang mit Preisausfällen gibt.

Die Presseinformation zum Berichtsmonat Januar 2021 enthält vorläufige Ergebnisse.

Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.

Ausführliche Ergebnisse enthält der im Februar erscheinende Statistische Bericht „Verbraucherpreisindex für Bayern. Monatliche Indexwerte von Januar 2015 bis Januar 2021 mit Gliederung nach Haupt- und Sondergruppen“ (M1301C 202101).

Der Bericht kann unter www.statistik.bayern.de/statistik/preise_verdienste/preise als Datei kostenlos heruntergeladen werden.
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