Pressemitteilung

305/2021/54/K
Fürth, den 25. Oktober 2021

Zahl der Wohngeldhaushalte steigt 2020 mit über 38 Prozent deutlich an

Ebenso erhöht sich der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch im Berichtszeitraum um 15,5 Prozent

Die Zahl der reinen Wohngeldhaushalte steigt von 39 843 zum Jahresende 2019 auf 55 085 zwölf Monate später. Das entspricht einem Plus von 38,3 Prozent. Die Mehrzahl der Empfänger (52 580) erhalten dabei einen Zuschuss zur Miete, 2 505 Haushalte Leistungen für eigenen Wohnraum als Lastenzuschuss. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch liegt 2020 bei 179 Euro im Vergleich zu 155 Euro im Jahr zuvor - ein Anstieg um 15,5 Prozent. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erhielten außerdem 1 485 sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte Wohngeld.

Fürth/Schweinfurt. Laut § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) dient das Wohngeld der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete im Rahmen von Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für eigenen und selbstgenutzten Wohnraum gewährt.

Der Wohngeldanspruch ist abhängig von drei Faktoren: der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Nach Angaben des Expertenteams des Bayerischen Landesamtes für Statistik gibt es zum Jahresende 2020 in Bayern insgesamt 55 085 reine Wohngeldhaushalte - das heißt, alle zum Haushalt zählenden Personen sind wohngeldberechtigt. Gegenüber 2019 mit 39 843 Wohngeldhaushalten entspricht das einem Plus von 38,3 Prozent.

52 580 Haushalte davon, also die überwiegende Zahl, erhalten Mietzuschuss. Gegenüber 2019 mit 37 686 Empfängern bedeutet das ein Steigerung von 39,5 Prozent. Einen Lastenzuschuss erhalten 2 505 Haushalte. Gegenüber 2019 mit 2 157 Empfängern ist das ein Plus von 16,1 Prozent.

Der durchschnittliche Wohngeldanspruch für Wohngeldempfänger reiner Wohngeldhaushalte beläuft sich 2020 monatlich auf insgesamt 179 Euro. Zum Vergleich: 2019: 155 Euro monatlich. Dabei erhalten Empfänger von Mietzuschuss durchschnittlich 177 Euro (2019: 153 Euro) und Empfänger von Lastenzuschuss durchschnittlich 214 Euro (2019: 191 Euro).

1 485 Haushalte erhalten Leistungen, in denen nicht alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt waren. In diesen wohngeldrechtlichen Teilhaushalten leben Personen, die keinen Anspruch auf Wohngeld haben und Personen, denen Leistungen im Rahmen von Wohngeld zustehen. Gegenüber 1 504 Empfängern Ende 2019 ist das ein Rückgang von 1,3 Prozent.

Zum 1. Januar 2020 ist mit dem Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG) das Wohngeld an die allgemeine Entwicklung der Mieten und Einkommen angepasst worden. Hierdurch stiegen beispielsweise die Höchstbeträge für Miete und Belastung. In Folge führte das mehrheitlich zu einer Wohngelderhöhung. Zudem sind mehr Haushalte wohngeldberechtigt.
 

Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Wohngeld in Bayern 2020“ (Bestellnummer K7100C 202000). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).