Pressemitteilung
Fürth, den 8. Februar 2021
77 743 Wohnungsbaufreigaben in Bayern im Jahr 2020
Genehmigungsvolumen um 2 201 Baufreigaben bzw. 2,9 Prozent größer als 2019
Nach vorläufigen Ergebnissen der amtlichen Baugenehmigungsstatistik wurden von den Bauämtern in Bayern im Jahr 2020 insgesamt 77 743 Baugenehmigungen (einschließlich Genehmigungsfreistellungsverfahren) für Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden erteilt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entspricht dies einem Plus von 2 201 Wohnungsbaufreigaben bzw. 2,9 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Jahresergebnis 2019. Die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohngebäuden (einschließlich Wohnheime) stiegen dabei gegenüber 2019 um 4,3 Prozent, während die Anzahl an Wohnung, die in neuen Nichtwohngebäuden bzw. durch Baumaßnahmen am bestehenden Gebäudebestand geschaffen werden sollen, um 4,5 Prozent bzw. 5,7 Prozent zurückging. In neuen Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienhäuser) bezifferten sich die Wohnungsbaugenehmigungen im Jahr 2020 auf insgesamt 27 426 und in neuen Mehrfamilienhäusern (Geschosswohnungsbau, einschließlich Wohnheime) auf insgesamt 40 040 (+8,9 Prozent bzw. +1,4 Prozent gegenüber 2019).
Von den unteren Bauaufsichtsbehörden in Bayern wurden im Jahr 2020 insgesamt 77 743 Wohnungsbaugenehmigungen (einschließlich Genehmigungsfreistellungsverfahren) erteilt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik nach vorläufigen Ergebnissen der amtlichen Baugenehmigungsstatistik für das aktuelle Berichtsjahr weiter mitteilt, wurden damit im Jahr 2020 insgesamt 2 201 bzw. 2,9 Prozent mehr Wohnungen zum Bau freigegeben als im Vorjahr. Die meisten dieser Wohnungen sollen in neuen Wohngebäuden entstehen (67 466 bzw. 86,8 Prozent; +4,3 Prozent gegenüber 2019). Durch Baumaßnahmen am Gebäudebestand sind 8 525 Wohnungen projektiert und in neuen Nichtwohngebäuden (gewerbliche Hochbauten) sollen 1 752 Wohnungen realisiert werden (-5,7 Prozent bzw. -4,5 Prozent).
Von den im Jahr 2020 zum Bau freigegebenen Wohnungen in neuen Wohngebäuden sind 40 040 bzw. 59,3 Prozent in Mehrfamilienhäusern vorgesehen (Wohngebäude mit mindestens drei Wohnungen; einschließlich Wohnheime) und 27 426 bzw. 40,7 Prozent in Eigenheimen (+1,4 Prozent bzw. +8,9 Prozent), darunter gut drei Viertel in Einfamilienhäusern (77,2 Prozent; +3,8 Prozent).
Auch im Jahr 2020 wurden die mit Abstand meisten Wohnungsbaugenehmigungen für Oberbayern gemeldet (32 096; +5,5 Prozent). Während allein die Oberpfalz weniger Wohnungsbaufreigaben als 2019 zu verzeichnen hatte (6 795; -15,1 Prozent), ergab sich für alle anderen bayerischen Regierungsbezirke ein höheres Genehmigungsvolumen als im Vorjahr, wobei die jeweilige Zuwachsrate zwischen 1,0 Prozent (Oberfranken) und 8,9 Prozent (Niederbayern) betrug.
Bei den Wohnungsbaufreigaben in Bayern 2020 das weitere Augenmerk auf die Kreise gerichtet, ist in Gesamtschau der 25 kreisfreien Städte und der 71 Landkreise eine konträre Entwicklung festzustellen: Von den erteilten Wohnungsbaugenehmigungen galten insgesamt 24 893 den kreisfreien Städten und 52 850 den Landkreisen, was gegenüber 2019 ein Minus von 3,4 Prozent (für die kreisfreien Städte) bzw. ein Plus von 6,2 Prozent (für die Landkreise) ausmacht.
Das endgültige Ergebnis zum Berichtsjahr 2020 wird der voraussichtlich Mitte Kalenderwoche 14/2021 erscheinende Statistische Bericht „Baugenehmigungen in Bayern 2020“ beinhalten (Bestellnummer: F2102C 202000). - Ausführliche Ergebnisse zum Berichtsmonat Dezember 2020 enthält der voraussichtlich Ende Kalenderwoche 06/2021 erscheinende Statistische Bericht „Baugenehmigungen in Bayern im Dezember 2020“ (Bestellnummer: F2101C 202012). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).