Pressemitteilung

39/2021/56/E
Fürth, den 15. Februar 2021

Das bayerische Bauhauptgewerbe erzielte auch im Dezember 2020 ein positives Ergebnis

Umsatz, Gesamtwert der Auftragseingänge und Beschäftigung über Vorjahresniveau

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik erwirtschaftete das Bauhauptgewerbe in Bayern im Dezember 2020 einen baugewerblichen Umsatz in Höhe von 2,37 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Dezember 2019 bedeutet dies eine Umsatzsteigerung um 475,3 Millionen Euro bzw. 25,0 Prozent, die von allen bayerischen Regierungsbezirken sowie ausgenommen den Straßenbau (-6,5 Prozent gegenüber Dezember 2019 auf aktuell 231,2 Millionen Euro) von allen Bausparten getragen wurde. Bei regionaler Betrachtung des aktuellen Umsatzergebnisses errechneten sich Zuwachsraten zwischen 6,6 Prozent (Schwaben) und 71,6 Prozent (Niederbayern) gegenüber Dezember 2019 sowie bei sektoraler Betrachtung zwischen 1,1 Prozent (öffentlicher Hochbau für Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen) und 89,2 Prozent (gewerblicher und industrieller Tiefbau). Der Gesamtwert der Auftragseingänge bezifferte sich im Dezember 2020 auf 1,35 Milliarden Euro und der Personalstamm am Ende des aktuellen Berichtsmonats auf 102 626 tätige Personen, womit das Dezember-Ergebnis 2019 um 1,0 Prozent bzw. 5,7 Prozent übertroffen wurde.

Das bayerische Bauhauptgewerbe erzielte im Dezember 2020 einen baugewerblichen Umsatz von insgesamt 2,37 Milliarden Euro. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entspricht dies einem Umsatzzuwachs von 475,3 Millionen Euro bzw. 25,0 Prozent gegenüber dem Dezember 2019.

Für diese Umsatzsteigerung zeichneten alle sieben Regierungsbezirke Bayerns sowie mit Ausnahme des Straßenbaus (-6,5 Prozent gegenüber Dezember 2019 auf aktuell 231,2 Millionen Euro) auch alle Bausparten verantwortlich, wobei sich für die Bausparten eine jeweilige Zuwachsrate zwischen 1,1 Prozent (öffentlicher Hochbau für Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen) und 89,2 Prozent (gewerblicher und industrieller Tiefbau) sowie für die Regierungsbezirke zwischen 6,6 Prozent (Schwaben) und 71,6 Prozent (Niederbayern) ergab.

Die herausragende Zuwachsrate für die Bausparte gewerblicher und industrieller Tiefbau sowie für den Regierungsbezirk Niederbayern ist insbesondere auf einen im Berichtsmonat Februar 2018 in die Bauberichterstattung eingegangenen und nunmehr abgeschlossenen Großauftrag zurückzuführen. Im Landesmittel errechnete sich ein aktueller baugewerblicher Umsatz je bauhauptgewerblichen Betrieb von 1,39 Millionen Euro gegenüber 1,16 Millionen Euro vor Jahresfrist (+20,0 Prozent), wobei in die Bauberichterstattung im Dezember 2020 insgesamt 1 707 Betriebe einbezogen waren (+4,2 Prozent).

Die Auftragseingänge im bayerischen Bauhauptgewerbe erhöhten sich im Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahresergebnis um 1,0 Prozent auf einen Gesamtwert von

1,35 Milliarden Euro. Vier der sieben Bausparten konnten dabei positiv punkten mit Zuwachsraten zwischen 16,0 Prozent (gewerblicher und industrieller Hochbau) und 34,6 Prozent (gewerblicher und industrieller Tiefbau), wogegen der Wohnungsbau, der Straßenbau sowie der öffentliche Tiefbau für Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen Auftragseingänge in Summe um wenigstens 8,5 Prozent (Straßenbau) unter Vorjahreswert hinzunehmen hatten.

Der Personalstamm im Bauhauptgewerbe Bayerns bezifferte sich Ende Dezember 2020 auf insgesamt 102 626 tätige Personen (+5,7 Prozent gegenüber Ende Dezember 2019), die im aktuellen Berichtsmonat ein Arbeitspensum von zusammen 7,5 Millionen Arbeitsstunden erbrachten (+6,0 Prozent). Die Entgelte dafür beliefen sich auf insgesamt 361,5 Millionen Euro (+7,2 Prozent).
 

Hinweis:

Die Berichterstattung basiert auf den Ergebnissen des Monatsberichts im Bauhauptgewerbe. Im Rahmen dieser Erhebung werden die bauhauptgewerblichen Betriebe von rechtlichen Einheiten*) mit 20 oder mehr tätigen Personen befragt.

*) Kleinste selbstständige Einheit, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt.- In der deutschen amtlichen Statistik wurde das Unternehmen bis einschließlich Berichtsjahr 2017 mit der rechtlichen Einheit gleichgesetzt. Mit Anwendung der EU-Unternehmensdefinition ab Berichtsjahr 2018 können die beiden Begriffe in der Ergebnisdarstellung nicht mehr synonym verwendet werden. Detaillierte Informationen zum Sachverhalt finden sich unter www.statistikportal.de/unternehmen-gewerbeanzeigen-und-insolvenzen/unternehmensbegriff.

Ausführliche Ergebnisse bis auf Kreisebene enthält der voraussichtlich Ende Kalenderwoche 7/2021 erscheinende Statistische Bericht „Bauhauptgewerbe in Bayern im Dezember 2020“ (Bestellnummer: E2100C 202012). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).