Pressemitteilung

54/2021/52/D
Fürth, den 2. März 2021

Insolvenzen in Bayern im Januar 2021: Zahl der durch Unternehmen beantragten Insolvenzverfahren weiter auf niedrigem Niveau

Zahl der Insolvenzen der übrigen Schuldner im Monatsvergleich erneut angestiegen

Nachdem die Zahl der beantragten Insolvenzen von Unternehmen von März bis September 2020 kontinuierlich zurückgegangen war, verharren die Zahlen seit Oktober 2020 auf einem niedrigen Niveau. Insgesamt wurden im Januar 2021 bei den bayerischen Gerichten 138 Unternehmensinsolvenzen beantragt. Im Dezember 2020 wurden noch 168 Verfahren gezählt, im November 2020 hingegen nur 126. Die Zahl der beantragten Insolvenzen der übrigen Schuldner stieg demgegenüber von 338 Verfahren im November und 442 Verfahren im Dezember 2020 auf 721 Verfahren im Januar 2021 an. Im Vergleich lagen die Zahlen der beantragten Insolvenzverfahren damit allerdings weiter unter dem Niveau des Vorjahres. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen lag im Januar 2021 um 32,7 Prozent, die Zahl der Verfahren der übrigen Schuldner lediglich um 1,0 Prozent niedriger als im Januar 2020.

Im Januar 2021 wurden 138 Insolvenzverfahren von Unternehmen bei den bayerischen Gerichten beantragt, im Dezember 2020 waren es noch 168 Verfahren. Damit verharrt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen seit ihrem Tiefststand von 121 beantragten Verfahren im September 2020 weiterhin auf einem außergewöhnlich niedrigen Niveau. Im Vergleich wurden damit im Januar 2020 wiederholt deutlich weniger Verfahren als im gleichen Monat des Vorjahres registriert (-32,7 Prozent). Seit der zeitweisen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (geregelt im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020) wurden in den Monaten April 2020 bis Januar 2021 insgesamt 483 Verfahren weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum beantragt, ein Rückgang um 22,7 Prozent.

Dabei waren im Januar 2021 insgesamt 708 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen, 3,2 Prozent mehr als im Vormonat aber 36,2 Prozent weniger als noch im Januar 2020. Die voraussichtlichen Forderungen bewegten sich mit 84,4 Millionen Euro im Januar 2021 auf einer ähnlichen Höhe wie im Januar 2020 (85,8 Millionen Euro). Rein rechnerisch entfielen damit im Januar 2021 auf eine Unternehmensinsolvenz Forderungen in Höhe von 0,6 Millionen Euro, im Januar 2020 waren es noch 0,4 Millionen Euro gewesen.

Bei der Zahl der übrigen beantragten Insolvenzverfahren – hierzu zählen die Verbraucherinsolvenzen, die Insolvenzen von ehemals selbstständig Tätigen und von natürlichen Personen als Gesellschafter u.Ä. sowie von Nachlässen und Gesamtgut – stieg die Zahl im Januar 2021 auf 721 Verfahren im Vergleich zu 442 Verfahren im Dezember 2020 an, eine Zunahme um 63,1 Prozent. Ausgehend von einem Tiefststand von 230 beantragten Verfahren im September 2020 stieg die Zahl der Insolvenzen der übrigen Schuldner im Vergleich zum jeweiligen Vormonat damit zum wiederholten Male deutlich an. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist dagegen festzustellen, dass im Januar 2021 geringfügig (1,0 Prozent) weniger Insolvenzverfahren durch übrige Schuldner beantragt wurden als im Januar 2020.