Pressemitteilung
Fürth, den 18. März 2021
Fast 870 Millionen Euro weniger Gewerbesteuer für Bayerns Gemeinden
Gesamte Steuereinnahmen der Gemeinden 2020 mit 5,4 Prozent im Minus
Im Jahr 2020 verzeichneten die bayerischen Städte und Gemeinden einen Rückgang bei den Gewerbesteuereinnahmen von insgesamt rund 867 Millionen Euro bzw. 10,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mit einem Minus von 23,2 Prozent waren die kreisfreien Städte besonders betroffen. Die gesamten Steuereinnahmen der bayerischen Gemeinden verringerten sich im vergangenen Jahr um 1,1 Milliarden Euro bzw. 5,4 Prozent.
Nach den Ergebnissen der vom Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführten kommunalen Kassenstatistik verzeichneten die bayerischen Städte und Gemeinden im Jahr 2020 einen Rückgang bei den Gewerbesteuereinnahmen von 867 Millionen Euro bzw. 10,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Sie fielen damit von rund 8,49 Milliarden Euro auf nur mehr knapp 7,63 Milliarden Euro. Mit einer Abnahme um fast ein Viertel (-23,2 Prozent) waren die kreisfreien Städte überdurchschnittlich betroffen.
Dass die Einnahmeverluste der bayerischen Gemeinden nicht noch höher ausfielen, ist darauf zurückzuführen, dass die Gemeinden seit 2020 weniger Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abführen müssen.[1] Betrachtet man das Gewerbesteueraufkommen, d.h. die Einnahmen der Gemeinden vor Abzug der Gewerbesteuerumlage, liegt der Rückgang bei fast 1,8 Milliarden Euro bzw. 17,3 Prozent gegenüber 2019.
Wie das Landesamt für Statistik weiter mitteilt, war auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf das Jahr 2020 betrachtet rückläufig. Die Gemeinden erhielten 2020 rund 396 Millionen Euro weniger als noch im Jahr zuvor, was einer Minderung von 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Den Mindereinnahmen bei den beiden wichtigsten Steuereinnahmequellen der Gemeinden stehen weiterhin wachsende Einnahmen aus dem betragsmäßig jedoch weit weniger bedeutsamen Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer gegenüber (+9,3 Prozent). Die gesamten Steuereinnahmen der Gemeinden in Bayern verringerten sich 2020 im Vorjahresvergleich um 5,4 Prozent bzw. 1,11 Milliarden Euro auf 19,42 Milliarden Euro.
[1] Der Landesvervielfältiger nach § 6 Abs. 3 Gemeindefinanzreformgesetz wurde ab dem Jahr 2020 um 29,0 Prozentpunkte abgesenkt, da die Erhöhungszahl zur Mitfinanzierung der Integration der neuen Länder in den Länderfinanzausgleich entfällt.
Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Gemeindefinanzen in Bayern, 4. Vierteljahr 2020 (L2200C 202044)“. Der Bericht kann im Internet als Datei kostenlos heruntergeladen werden unter www.statistik.bayern.de/statistik/haushalte_steuern/oeffentliche_haushalte. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).