Pressemitteilung
Fürth, den 2. August 2022
Anstieg der Bruttoausgaben für Sozialhilfe in Bayern 2021 auf 1,35 Mrd. Euro
Leistungen für Hilfe zur Pflege größter Ausgabenposten
Nach Angaben der Bayerischen Landesamtes für Statistik liegen die Bruttoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII in Bayern 2021 bei knapp 1,35 Mrd. Euro. Das entspricht einem Anstieg von rund 4,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei belaufen sich die Nettoausgaben auf rund 1,02 Mrd. Euro. Mit Nettoausgaben in Höhe von 678,4 Mio. Euro stellen Leistungen für Hilfe zur Pflege den größten Ausgabenposten dar.
Fürth/Schweinfurt. Die Bruttoausgaben für Sozialhilfe in Bayern sind im letzten Jahr im Vergleich zum Jahr 2020 um rund 4,7 Prozent gestiegen und betragen rund 1,35 Mrd. Euro (2020: 1,29 Mrd. Euro). Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, verbleiben nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 338,7 Mio. Euro Nettoausgaben in Höhe von 1,02 Mrd. Euro. Das entspricht einem Anstieg von 5,3 Prozent (2020: 964,8 Mio. Euro).
Leistungen der Hilfe zur Pflege stellen mit Nettoausgaben in Höhe von 678,4 Mio. Euro bzw. rund zwei Drittel der gesamten Nettoausgaben den höchsten Ausgabenposten dar. Der Anteil der Ausgaben für Hilfe zur Pflege an den Gesamtausgaben liegt in den Regierungsbezirken zwischen 54,2 Prozent in Mittelfranken und 78,9 Prozent in Niederbayern.
Mit einem Anstieg von 8,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr sind die Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege am stärksten gestiegen (2020: 625,9 Mio. Euro). Die Ausgaben für Hilfen zur Gesundheit einschließlich Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung gingen dagegen um rund 11,5 Prozent zurück (2020: 89,9 Mio. Euro).
Seit dem Berichtsjahr 2017 werden die Ausgaben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII nicht mehr in der Statistik erfasst. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales lagen die Nettoausgaben für diesen Leistungsbereich 2021 in Bayern bei 937,4 Mio. Euro.
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wurde zum 01.01.2020 in Teil 2 des SGB IX überführt und zählt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Hinweis:
Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Sozialhilfe in Bayern 2021. Teil 1: Ausgaben und Einnahmen“ (Bestellnummer: K1101C 202100). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).