Pressemitteilung

001/2022/02/Z
Fürth, den 3. Januar 2022

Innenminister stellt Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis zum Jahr 2040 vor

ERINNERUNG: Einladung zur Pressekonferenz - Bitte Rückmeldung bis 05.01.2022, 12:00 Uhr

Wie entwickeln sich die Einwohnerzahlen Bayerns und seiner Landkreise? Wo und in welchem Umfang sind Wanderungsbewegungen erwartbar? Welche möglichen demographischen Veränderungen zeigen sich in der Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat in den kommenden Jahrzehnten?

Das und noch mehr Fragestellungen stehen am 07.01.2022 bei einer Pressekonferenz im Bayerischen Landesamt für Statistik im Mittelpunkt. Grundlage hierfür: die Veröffentlichung der neuen Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung bis zum Jahr 2040. Sie ist für zukünftige Planungen und Entscheidungen von Staat, Verwaltung, Gesellschaft und Wirtschaft von Bedeutung.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann wird zusammen mit dem Präsidenten des Bayerischen Landesamts für Statistik, Dr. Thomas Gößl, die neue Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung vorstellen.

  • Wann:               Freitag, 07. Januar 2022, Start 11:00 Uhr
     
  • Wo:                   Bayerisches Landesamt für Statistik
                              Nürnberger Str. 95, Raum F1, 90762 Fürth
     
  • Anmeldung:     Bitte bis spätestens Mittwoch, 05. Januar 2022; 12:00 Uhr
                              anmelden unter presse@statistik.bayern.de
                              2G ist Voraussetzung für den Zugang!

Die Pressekonferenz wird auch als Livestream auf den Social-Media-Kanälen des Bayerischen Innenministeriums auf Facebook, Twitter und zusätzlich auch auf YouTube übertragen:
www.facebook.com/BayStMI/
www.twitter.com/BayStMI/
www.youtube.com/channel/UCmyQEud5PZY7k4trXwhdktw

Die Gesundheit unserer Besucherinnen, Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist uns sehr wichtig. Beachten Sie deshalb bitte folgende Hinweise:

Aufgrund infektionsschutzrechtlicher Gegebenheiten steht eine begrenzte Anzahl an Plätzen bereit. Der Zugang ist nur für geimpfte oder genesene Personen erlaubt (2G). Der Nachweis einer mind. 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis) oder einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (Genesenen-Nachweis), ist beim Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.

Für das gesamte Gebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Die Schutz- und Hygieneregeln sind zu beachten. Externe müssen beim Betreten des Gebäudes die unterschriebene „Erklärung über den Gesundheitszustand zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ abgeben.

Für O-Töne bitten wir eine Mikrofonangel zu nutzen.

Fotos und frei verwendbare Video- und Audiostatements können ab ca. 16:00 Uhr unter https://medien.innenministerium.bayern.de abgerufen werden.