Pressemitteilung

59/2022/55/L
Fürth, den 4. März 2022

4,7 Prozent Steigerung im Vergleich zum Vorjahr – 1,33 Millionen Unternehmen in Bayern erzielten im Jahr 2017 einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,14 Billionen Euro

Einnahmen des Fiskus aus Umsatzsteuerzahlungen lagen im selben Jahr mit 28,53 Milliarden Euro um 4,0 Prozent über Vorjahreswert – die 77 Umsatzmilliardäre erwirtschafteten 29,7 Prozent des Gesamtumsatzes.

Hinweis: Aufgrund der teilweise mehrjährigen Dauer von Steuerfestsetzungen stehen statistische Werte entsprechend verzögert zur Verfügung.

Im Jahr 2017 gab es in Bayern 1 332 103 Unternehmen, die zur Umsatzsteuer veranlagt wurden. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik anhand der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) weiter mitteilt, erzielten diese Unternehmen einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von 1,14 Billionen Euro, was einem Anstieg von 4,7 Prozent gegenüber dem Jahr 2016 entspricht.

Kleine Unternehmen, die Umsätze bis einschließlich 17 500 Euro erwirtschafteten, umfassten 46,3 Prozent aller umsatzsteuerlich veranlagten Unternehmen in Bayern; auf sie entfielen 0,2 Prozent aller Umsätze aus Lieferungen und Leistungen. Die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuerzahlungen nach Verrechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge betrugen im Jahr 2017 insgesamt 28,53 Milliarden Euro und übertrafen somit den Vorjahreswert um 4,0 Prozent.

Fürth/Schweinfurt. Mit 1 332 103 zur Umsatzsteuer veranlagten Unternehmen in Bayern im Jahr 2017 lag deren Zahl um 0,6 Prozent über dem Vorjahresniveau. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik aufgrund der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) weiter mitteilt, erzielten diese Unternehmen steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen von über einer Billion Euro (1 142,44 Milliarden Euro). Das entspricht einem Plus von 4,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der durchschnittliche Umsatz je Unternehmen betrug 857 618 Euro.

Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer sind die steuerbaren Umsätze, die neben den Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe umfassen. Letztere betrugen 109,02 Milliarden Euro (+9,1 Prozent gegenüber 2016), so dass die steuerbaren Umsätze im Jahr 2017 insgesamt 1,25 Billionen Euro (+5,1 Prozent gegenüber 2016) betrugen. Nach Verrechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge lagen die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuerzahlungen 2017 bei 28,53 Milliarden Euro (+4,0 Prozent gegenüber 2016).

Die 616 160 kleinen Unternehmen, die im Berichtsjahr 2017 bis einschließlich 17 500 Euro Umsatz aus Lieferungen und Leistungen erzielten, umfassten 46,3 Prozent allersteuerpflichtigen Unternehmen in Bayern. Nach Wirtschaftsabschnitten betrachtet entfiel der größte Anteil dieser Kleinunternehmen auf den Wirtschaftsabschnitt D „Energieversorgung“ (40,0 Prozent), gefolgt von den Wirtschaftsabschnitten M „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ (11,4 Prozent) und G „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ (9,0 Prozent). Allerdings erwirtschafteten alle kleinen Unternehmen zusammengenommen nur 0,2 Prozent (2,52 Milliarden Euro) der gesamten Lieferungen und Leistungen.

Die größten Umsatzanteile erzielten die 77 Umsatzmilliardäre. Diese erwirtschafteten in Summe 338,87 Milliarden Euro aus Lieferungen und Leistungen und trugen somit zu 29,7 Prozent zum entsprechenden Gesamtumsatz bei.

Hinweis:

Als Ergänzung zur Umsatzsteuerstatistik der Voranmeldungen wird die Umsatzsteuerstatistik der Veranlagungen (Jahreserklärungen) durchgeführt. Diese enthält – anders als die Umsatzsteuerstatistik der Voranmeldungen, welche nur die monatlichen bzw. vierteljährlichen Voranmeldungen der Unternehmen mit einem Umsatz über 17 500 Euro im Jahr erfasst – zudem Jahreszahler und Kleinunternehmer.

Die Umsatzsteuererklärung der Veranlagungen erfasst alle Unternehmen, die im Berichtsjahr gesetzlich verpflichtet waren, Umsatzsteuererklärungen abzugeben und deren Steuerfestsetzung bis zum Ende des dritten auf das Berichtsjahr folgenden Jahres stattgefunden hat. Dazu zählen auch Unternehmen mit einem Umsatz von Null oder mit negativen Umsätzen.

Eine frühzeitigere Veröffentlichung der Ergebnisse ist nicht sinnvoll, da das Berichtsjahr aufgrund der Abgabefristen für Steuererklärungen hier nur eingeschränkt abgebildet werden könnte.

Ausführliche Ergebnisse enthält der in KW 09/2022 erscheinende Statistische Bericht „Umsätze und ihre Besteuerung (Umsatzsteuer-Veranlagungen) in Bayern 2017 (Bestellnummer: L4700C 201700)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-56638).