Pressemitteilung
Fürth, den 7. März 2022
Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern liegt in Bayern letztes Jahr durchschnittlich bei 21 Prozent
Die oft als „unbereinigter Gender Pay Gap“ benannte Gehaltslücke zwischen den Geschlechtern verringert sich im Vorjahresvergleich um einen Prozentpunkt – Bayern mit dritthöchstem „Gap“ im Bundesvergleich
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik anlässlich des „Equal Pay Day“ am 7. März mitteilt, verdienen Frauen im Jahr 2021 in Bayern im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Gegenüber dem Vorjahr sinkt der „unbereinigte Gender Pay Gap“ um einen Prozentpunkt. Die geschlechtsspezifische Lohnlücke ist im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt von 18 Prozent im Freistaat um drei Prozentpunkte größer.
Fürth. Am 7. März ist der sogenannte „Equal Pay Day“ in Deutschland. Bis zu diesem Tag arbeiten Frauen im Vergleich zu Männern rein rechnerisch ohne Vergütung. Je geringer die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern ist, desto früher im Jahr findet der Aktionstag für Lohngerechtigkeit statt. Der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied selbst wird im „Gender Pay Gap“ erfasst. Da dieser in Bayern im Jahr 2020 um vier Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt gelegen hat, kann der „Equal Pay Day“ in Bayern erst zwei Wochen später, am 21. März, stattfinden.
„Frauen in Bayern haben also durchschnittlich zwei Wochen länger zu arbeiten als im Bundesdurchschnitt, wenn es darum geht die geschlechterspezifische Gehaltslücke zu den Männern, den sogenannten „Gender Pay Gap“, zu schließen“, unterstreicht Volkswirtin Damaris Zuber beim Bayerischen Landesamt für Statistik in Fürth.
Im Jahr 2021 beträgt der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen im Freistaat 19,54 Euro, der von bayerischen Männern 24,84 Euro. Das bedeutet für den Freistaat einen „unbereinigten Gender Pay Gap“ von 21 Prozent. „Unbereinigt“ heißt er an dieser Stelle, da strukturelle Unterschiede zwischen Frauen und Männern nicht berücksichtigt werden. Unterschiede struktureller Natur in der Berufswelt zwischen Frauen und Männern zeigen sich zum Beispiel bei der Berufswahl oder dem Anteil an Teilzeitbeschäftigungen.
Daneben wird in der amtlichen Statistik alle vier Jahre auch der „bereinigte Gender Pay Gap“ berechnet. Beim „bereinigten Gender Pay Gap“ wird jener Teil des Verdienstabstands herausgerechnet, der auf Strukturunterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist.
„Unbereinigter Gender Pay Gap“ im zeitlichen Verlauf – Lücke wird kleiner
Die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern schließt sich über die Jahre langsam. So hat sie sich seit dem Höchstwert im Jahr 2010 mit damals 26 Prozent – bei insgesamt steigenden Löhnen – um fünf Prozentpunkte verringert. Der Rückgang des „unbereinigten Gender Pay Gap“ ist auf die unterschiedliche Entwicklung der Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern zurückzuführen. Bei den Frauen steigen diese seit 2010 mit im Mittel 2,5 Prozent stärker an als bei Männern, wo es 2,0 Prozent sind.
Deutschlandweiter Vergleich zeigt Bayern mit dritthöchstem „Gender Pay Gap“
Der „unbereinigte Gender Pay Gap“ in Bayern ist im Jahr 2021 um drei Prozentpunkte größer als im Bundesdurchschnitt mit 18 Prozent. Unter den Bundesländern weist Bayern zusammen mit Hamburg den dritthöchsten unbereinigten Wert auf. In den neuen Bundesländern liegt die Lohnlücke auf deutlich niedrigerem Niveau als in den alten Ländern. Die Spanne reicht von fünf Prozent in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bis 22 Prozent in Baden-Württemberg und Bremen. Die vergleichsweise geringen Verdienstunterschiede zwischen den Geschlechtern in den neuen Bundesländern sind unter anderem auf eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen und einen höheren Anteil an Akademikerinnen zurückzuführen.
Hinweise:
Definition „unbereinigter Gender Pay Gap“
Der unbereinigte Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter.
Berechnung des „unbereinigten Gender Pay Gap“
Basis für die Berechnung des unbereinigten Gender Pay Gap sind Daten der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung. Der unbereinigte Gender Pay Gap wird jährlich berechnet, indem die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung (zuletzt für das Berichtsjahr 2018) in den Zwischenjahren mit den jährlichen Veränderungsraten der vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben werden. Die Angaben zum unbereinigten Gender Pay Gap für 2019, 2020 und 2021 sind daher vorläufig.
Beim unbereinigten Gender Pay Gap 2020 und 2021 ist zu beachten, dass Sondereffekte infolge der Kurzarbeit in der Corona-Krise die Veränderung des Gender Pay Gap beeinflusst haben können. Die Höhe des Einflusses der verstärkten Kurzarbeit auf den Gender Pay Gap kann aus den vorliegenden Daten nicht quantifiziert werden. Informationen zu Kurzarbeitenden liegen in der Erhebung nicht vor. Kurzarbeitergeld federt die individuellen Einkommensverluste zwar zum Großteil ab, es zählt aber nicht zum Bruttoverdienst und fließt daher nicht in die Berechnung des Gender Pay Gap ein.
Gemäß der Definition von Eurostat werden bei der Berechnung des unbereinigten Gender Pay Gap die Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten (Kleinstbetriebe) nicht berücksichtigt.
Ermittlung des „bereinigten Gender Pay Gap“
Der bereinigte Gender Pay Gap kann nur alle vier Jahre auf Basis von Daten der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet werden. Der ermittelte Wert des bereinigten Gender Pay Gap stellt eine Obergrenze nicht erklärter Verdienstunterschiede dar. Er würde möglicherweise geringer ausfallen, wenn weitere verdienstbeeinflussende Faktoren (z. B. Angaben zu Erwerbsunterbrechungen) für die Analysen zur Verfügung stünden. Der aktuelle bereinigte Gender Pay Gap in Höhe von sieben Prozent bezieht sich auf das Jahr 2018.
Berechnung des „Equal Pay Day“ in Deutschland
Das Datum des „Equal Pay Day“ berechnet sich in Deutschland nach folgender Formel: 365 Tage mal statistisch ermitteltem Verdienstunterschied. Der „Equal Pay Day“ für das Jahr 2022 wurde aus dem Verdienstunterschied im Jahr 2020 berechnet.