Pressemitteilung

66/2022/44/A
Fürth, den 10. März 2022

Zensus 2022: Antworten von 6,3 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Bayern sind gefragt

Größte statistische Erhebung „Zensus 2022“ startet im Mai – Interviews an der Türe dann ab 16. Mai 2022

Im Mai 2022 findet in Deutschland der Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt. 6,3 Millionen bayerische Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen dieser Erhebung befragt und sind eingeladen, diese wichtige statistische Erhebung zu unterstützen. Die Interviews zur Befragung der Haushalte starten am 16. Mai 2022.

Fürth. Der Zensus ist national wie international ein wesentliches Fundament der amtlichen Statistik. Er liefert Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation der Menschen in ganz Deutschland. In Bayern werden beim Zensus 2022 insgesamt 6,3 Millionen Bürgerinnen und Bürger befragt. 2,3 Millionen im Rahmen der Haushaltebefragung, ca. 4 Millionen Eigentümer von Wohnraum im Rahmen der dazugehörigen Gebäude- und Wohnungszählung.

„Der Zensus ist für unsere Demokratie unverzichtbar“, sagt Dr. Gößl, Präsident des Bayerischen Landesamt für Statistik am Mittwoch im Rahmen eines online durchgeführten Pressebriefings in Fürth am 9. März 2022. „Denn in der Demokratie kann über die Verteilung politischer Teilhabe und finanzieller Ressourcen nur auf der Grundlage guter amtlicher Statistiken entschieden werden. Es gibt keine willkürlichen Entscheidungen irgendwelcher Autokraten, sondern es müssen parlamentarische Mehrheiten gefunden und es muss die Öffentlichkeit überzeugt werden.“

So bauen die Einteilung von Wahlkreisen und Stimmkreisen, die Stimmverteilung im Bundesrat und der bundesstaatliche und kommunale Finanzausgleich auf den Ergebnissen des Zensus auf.

„Alle Bürgerinnen und Bürger tragen mit ihren vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben dazu bei, dass der Zensus als Basis für gerechte und faire Verteilungsentscheidungen, für gute Planungen und Prognosen und - im Teil Gebäude- und Wohnungszählung - als Grundlage der Wohnungsbaupolitik auf allen Ebenen genutzt werden kann“, so Dr. Gößl weiter.

Wen betrifft der Zensus 2022?

In Bayern sind etwa 2,3 Millionen Bürgerinnen und Bürger vom Zensus betroffen – genauer gesagt von der sogenannten „Haushaltebefragung“. Sie werden von geschulten und sich ausweisenden Interviewerinnen und Interviewern persönlich befragt.

„Mir ist besonders wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger wissen, dass wir keine sensiblen Daten wie Bankdaten oder Kennwörter abfragen. Und auch die Frage nach dem Einkommen oder Vermögenswerten wird beim Zensus nicht erhoben“, sagt Prof. Dr. Fürnrohr, Projektleiter des Zensus 2022.

Der Zensus ist weit mehr als eine Bevölkerungszählung. So wird in diesem Rahmen auch die Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Das lässt den Bestand an Wohnungen und Gebäuden mit Wohnraum - auch kleinräumig - erfassen. Etwa 4 Millionen Eigentümer von Gebäuden und Wohnraum bekommen hierfür ein Anschreiben zugeschickt. Es enthält die Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen. Wer nicht online melden will oder kann, erhält automatisch mit dem Erinnerungsschreiben einen Papierfragebogen wenige Wochen später. Die Gebäude- und Wohnungszählung liefert Daten als Basis für eine bedarfsgerechte Planung von Wohnraum in Bayern.

Persönliche Befragungen starten am 16. Mai 2022

„In sechs Wochen beginnt die Erhebung der amtlichen festgestellten Einwohnerzahl - die Interviewerinnen und Interviewer beginnen mit den persönlichen Befragungen in den Haushalten, jedoch nicht vor dem 16. Mai“, erklärt Prof. Dr. Fürnrohr

Was passiert bis dahin im Zuge der Haushalte-Befragung im Rahmen des Zensus?

Ab Anfang Mai 2022 finden Begehungen statt. Das bedeutet, die Erhebungsbeauftragten, also die Interviewerinnen und Interviewer, nehmen die Anschrift in Augenschein, um ihre Route für die Interviews effizient zu planen und notieren Briefkästen- oder Klingelschilder, um den dort wohnhaften Haushalten namentlich Terminankündigungsschreiben zustellen zu können. Ab Anfang Mai 2022 können bereits erste Terminankündigungen verschickt werden. Im Rahmen der Begehungen findet kein persönlicher Kontakt zwischen Erhebungsbeauftragten und den Haushalten vor Ort statt. Die persönlichen Interviews starten nicht vor dem 16. Mai 2022.

„Das ist wichtig zu wissen, denn Trittbrettfahrer sind bekanntlich nie ausschließbar, auch wenn sich die Erhebungsbeauftragten immer mit ihrem Erhebungsbeauftragtenausweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorstellen werden“, unterstreicht Zensus Projektleiter Prof. Dr. Fürnrohr.

Wie laufen die persönlichen Interviews bei der Haushaltebefragung ab?

„Die Befragungen laufen immer nach demselben Schema ab“, erklärt Dr. Orlowski, stellvertretende Projektbereichsleiterin beim Zensus 2022, „die Interviewerinnen und Interviewer stellen den zu befragenden Haushalten in der Regel postalisch eine Terminankündigung zu“. Zum angegebenen Termin (nicht vor dem 16. Mai 2022) klingeln die Erhebungsbeauftragten an der Haustür. Das persönliche Gespräch dauert etwa fünf bis zehn Minuten pro Person – die Befragungsergebnisse erfassen die Interviewer auf einem Tablet.

Erweiterter Online-Fragebogen

Rund die Hälfte der Haushalte wurde ausgewählt einen erweiterten Fragebogen auszufüllen. Dies geschieht gemeinsam mit den Interviewerinnen und Interviewern. Alternativ können die zu Befragenden auch Zugangsdaten für den Fragebogen erhalten, den sie dann selbstständig online ausfüllen. Wer das nicht möchte oder nicht kann, bekommt einen Papierfragebogen.

Interviewer weisen sich unaufgefordert auf

Wichtig! Der Interviewer weist sich zu Beginn des Gesprächs unaufgefordert mit einem amtlichen Erhebungsbeauftragtenausweis verbunden mit seinem Personalausweis (oder Reisepass) aus. Das Interview muss nicht in der eigenen Wohnung stattfinden. Es besteht kein Anspruch der Erhebungsbeauftragten darauf, in die Wohnung gelassen zu werden. Bei jedem Zweifel an der Glaubwürdigkeit, kann sich der Auskunftspflichtige an seine Erhebungsstelle, das Bayerische Landesamt für Statistik sowie die örtliche Polizeidienststelle wenden.

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung, die zweite Erhebung im Rahmen des Zensus, beginnt ab 9. Mai 2022 der Versand entsprechender Anschreiben an die Eigentümer. Wichtig zu wissen: Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung finden keine persönlichen Interviews statt.

Interviewerinnen und Interviewer gesucht!

Für die Befragungen in Bayern werden weiterhin in einigen Landkreisen und ausgewählten kreisfreien Städten noch zuverlässige Erhebungsbeauftragte (m/w/d) gesucht. Einen Überblick gibt die online abrufbare Landkarte Bayerns, jeweils aktuell unter: www.statistik.bayern.de/statistik/zensus

Möchten Sie als Erhebungsbeauftragte oder Erhebungsbeauftragter beim Zensus 2022 in Bayern die Erhebungsstellen unterstützen? Melden Sie sich bitte bei Ihrer örtlichen Zensus-Erhebungsstelle oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.zensus2022.de/kontakt/by.

Hinweis:

Einen Musterfragebogen für die Haushaltebefragung finden Sie im Internet unter www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Musterfragebogen_Haushaltebefragung. Den Musterfragebogen der Gebäude und Wohnungszählung finden Sie unter  www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Musterfragebogen_GWZ.