Pressemitteilung
Fürth, den 22. März 2022
Kosten der bayerischen Krankenhäuser steigen im Jahr 2020 gegenüber Vorjahr um 5,7 Prozent
Gesamtkosten bei 18,83 Milliarden Euro – Personalkosten mit 11,71 Milliarden Euro größte Position
Die Gesamtkosten der bayerischen Krankenhäuser liegen im Jahr 2020 bei 18,83 Milliarden Euro. Das entspricht einer Zunahme um 5,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Größter Ausgabeposten: die Personalkosten mit 11,71 Milliarden Euro. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, betragen im Jahr 2020 die Kosten für die rein stationäre Krankenversorgung, also bereinigte Kosten, 16,25 Milliarden Euro. Jeder vollstationäre Behandlungsfall kostet im Betrachtungsjahr durchschnittlich 6 369 Euro, der Berechnungs- bzw. Belegungstag im Durchschnitt 879 Euro.
Fürth/Schweinfurt. Die Gesamtkosten der Krankenhäuser in Bayern betragen im Jahr 2020 insgesamt 18,83 Milliarden Euro. Das sind 1,01 Milliarden Euro bzw. 5,7 Prozent mehr als im Jahr 2019. Den mit 62,2 Prozent der Gesamtausgaben größten Ausgabeblock stellen dabei nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik die Personalkosten dar. Sie betragen 11,71 Milliarden Euro im Jahr 2020. Die Sachkosten liegen im Betrachtungszeitraum bei 6,86 Milliarden Euro, was 36,4 Prozent der Ausgaben entspricht.
In den Gesamtkosten sind auch Ausgaben für nichtstationäre Leistungen, wie zum Beispiel Ambulanzen und die wissenschaftliche Forschung und Lehre, enthalten. Die Kosten der rein stationären Krankenhausversorgung, bereinigte Kosten also, die sich aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten und den Kosten für nichtstationäre Leistungen ergeben, belaufen sich im Berichtsjahr auf 16,25 Milliarden Euro. Das sind 6,3 Prozent mehr als noch im Jahr 2019, wo der Wert bei 15,29 Milliarden lag.
Je Behandlungsfall betragen die durchschnittlichen vollstationären Krankenhauskosten bezogen auf die bereinigten Kosten 6 369 Euro im Jahr 2020. Der Berechnungs- bzw. Belegungstag kostet in diesem Zeitraum 879 Euro.
Hinweis:
Regionalisierte Daten stehen nicht zur Verfügung.
Diese Angaben gehen aus der jährlich erhobenen Statistik über den Kostennachweis der Krankenhäuser hervor. Ein Vergleich zwischen Berichtsjahren ist erst ab dem Jahr 2002 sinnvoll, da in den Jahren 1996 bis einschließlich 2001 die Erhebung dem Nettoprinzip entsprach (die Nettokosten enthielten keine Kosten für nichtstationäre Leistungen der Krankenhäuser). Seit 2002 gilt jedoch das Bruttokostenprinzip.
Ausführliche Ergebnisse enthält der voraussichtlich im April 2022 erscheinende Statistische Bericht „Krankenhausstatistik – Grunddaten, Diagnosen und Kostennachweis 2020“ (Bestellnummer: A4200C 202000). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).