Pressemitteilung

87/2022/55/L
Fürth, den 24. März 2022

Festgesetzte Körperschaftsteuer steigt in Bayern im Jahr 2017 um 10,3 Prozent gegenüber Vorjahr

8,0 Milliarden Euro Körperschaftsteuer wurden im Freistaat insgesamt festgesetzt – Verarbeitendes Gewerbe erbringt erneut größten Anteil

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Jahr 2017 bei insgesamt 229 812 Körperschaftsteuerpflichtigen (ohne Organgesellschaften) ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 51,5 Milliarden Euro und ein zu versteuerndes Einkommen von 43,9 Milliarden Euro festgestellt. Die bei diesen Körperschaften insgesamt festgesetzte Körperschaftsteuer belief sich auf 8,0 Milliarden Euro. Das waren 10,3 Prozent mehr als im Vorjahr.

Fürth/Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, waren insgesamt 229 812 Unternehmen (ohne Organgesellschaften) in Bayern im Jahr 2017 körperschaftsteuerpflichtig. Sie erwirtschafteten einen Gesamtbetrag der Einkünfte von insgesamt 51,5 Milliarden Euro (+13,1 Prozent gegenüber 2016). Die Grundlage für die Berechnung der Körperschaftsteuer bildet das zu versteuernde Einkommen. Dieses ergibt sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, korrigiert um Verlustvor- und Verlustrückträge sowie nach Abzug von Steuerfreibeträgen. In 2017 lag das zu versteuernde Einkommen der Körperschaftsteuerpflichtigen (ohne Organgesellschaften) bei 43,9 Milliarden Euro. Daraus ergab sich die festgesetzte Körperschaftsteuer von 8,0 Milliarden Euro, welche den entsprechenden Vorjahreswert um 10,3 Prozent überstieg.

Der mit 30,8 Prozent bzw. 2,5 Milliarden Euro größte Anteil der in Bayern festgesetzten Körperschaftsteuer entfiel auf den Wirtschaftsabschnitt „Verarbeitendes Gewerbe“. Es folgt der Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ mit einem Anteil von 23,0 Prozent bzw. 1,8 Milliarden Euro. Den drittgrößten Anteil mit 9,2 Prozent (bzw. 733,2 Millionen Euro) trug der Wirtschaftsabschnitt „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz“ bei, während die „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ 8,1 Prozent (bzw. 650,1 Millionen Euro) ausmachte.

Im Vergleich zum Vorjahr 2016 war bei der gezahlten Körperschaftsteuer in den meisten Wirtschaftsabschnitten ein Anstieg sichtbar. Die Steigerungsraten beliefen sich im „Verarbeitenden Gewerbe“ auf 14,7 Prozent und im Bereich „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ auf 10,3 Prozent. Der Zuwachs im Bereich „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ war mit 2,2 Prozent im Vergleich zu 2016 vergleichsweise weniger stark ausgeprägt als im Abschnitt „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ mit 11,5 Prozent.
 

Hinweis:

Aufgrund der teilweise mehrjährigen Dauer von Steuerfestsetzungen stehen statistische Werte entsprechend
verzögert zur Verfügung.

Weitere Ergebnisse können im Internet unter www.statistik.bayern.de/statistik/haushalte_steuern/steuern kostenlos
abgerufen werden.