Pressemitteilung

104/2022/44/A
Fürth, den 12. April 2022

Faktencheck: Zensus ist nicht gleich Mikrozensus

Dieses Jahr finden in Bayern und in Deutschland mehrere umfangreiche, gesetzlich geregelte Erhebungen der amtlichen Statistik statt. Manche davon klingen begrifflich ähnlich, werden deshalb gerne mal verwechselt, obwohl doch grundverschieden. Beispiel: Zensus und Mikrozensus.

Die zwei Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen, da ähnlich klingend, schon mal für Verwechslung. Was sie eint: Beides sind amtliche Statistiken. Klar geregelt und wichtig für Staat und Gesellschaft gleichermaßen. Etwas näher betrachtet lassen sich die beiden statistischen Erhebungen auch durchaus gut unterscheiden.

Was ist also der Zensus?

Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands. Salopp gesagt ist der Zensus eine Bestandsaufnahme, eine Großinventur einer Gesellschaft. Sie findet in der Regel nur etwa alle zehn Jahre statt und dient in erster Linie der bundesweit einheitlichen Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen. Aus Ihnen leiten sich verschiedenste Planungen und Entscheidungen ab. Das betrifft Regierungsbezirke, kreisfreie Städte und Landkreise sowie Gemeinden gleichermaßen. Exemplarisch sind das der bundesstaatliche und kommunale Finanzausgleich. Übrigens: Der Zensus ist europaweit verankert. Alle Mitgliedsstaaten sind gesetzlich verpflichtet, Datenerhebungen im Rahmen eines Zensus in definierten Abständen durchzuführen.

Zurück zu Deutschland: Am 15. Mai 2022 ist in Deutschland der sogenannte Zensus-Stichtag, auf den sich alle Datenverarbeitungen des Zensus 2022 beziehen. Neben den Verwaltungsregistern und Behördendaten, die hierfür aufbereitet wurden und werden, sind auch die Antworten aus den Befragungen auf diesen Tag ausgerichtet. Anders als die geläufige Bezeichnung „Volkszählung“ suggerieren mag, müssen allerdings nicht jede Bürgerin und jeder Bürger Auskunft geben. Die Haushaltebefragung als eine zentrale Säule des Zensus ist „nur“ eine Stichprobe, bei der in Bayern ca. 2,3 Millionen zufällig ausgewählte Personen befragt werden. Die zweite Säule des Zensus, die Gebäude- und Wohnungszählung, ist eine Vollerhebung, unter den gut 4 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnraum in Bayern.

Und was ist der Mikrozensus?

Der sogenannte Mikrozensus ist hingegen eine jährlich stattfindende Befragung. Manche sprechen auch von der „kleinen Volkszählung“. Beim Mikrozensus werden nur etwa 60 000 Haushalte in Bayern befragt – das entspricht etwa einem Prozent der bayerischen Bevölkerung. Im Mittelpunkt hier: wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung, die Lebensbedingungen und deren Entwicklung. Die Betrachtung auf Jahresbasis lässt über Zeitreihen Entwicklungen bei definierten

Kenngrößen schnell erkennen. So verharrte zum Beispiel die Armutsgefährdungsquote in Bayern zwischen 2005 und 2019 mit leichten Schwankungen auf etwa demselben Niveau (2005: 11,4 Prozent; 2019: 11,9 Prozent), obwohl sich Arbeitsmarkt und Wirtschaft in Bayern im gleichen Zeitraum sehr positiv entwickelt haben.

Auch, dass immer mehr Menschen zwischen 60 und 64 Jahren einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ist eine Erkenntnis des Mikrozensus. Betrug die Erwerbstätigenquote in dieser Altersgruppe im Jahr 2011 noch 46,3 Prozent, waren es im Jahr 2019 bereits 64,1 Prozent.

Bereits seit 1957 wird der Mikrozensus als die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Der Mikrozensus erhebt also im Gegensatz zum Zensus ununterbrochen Daten, jedoch für eine viel kleinere Stichprobe.

Warum erzählen wir Ihnen das?

Der Mikrozensus findet jedes Jahr statt – und damit auch im Zensus-Jahr 2022. Dieses Jahr ist es somit durchaus möglich, dass Bürgerinnen und Bürger für beide Erhebungen auskunftspflichtig sind und in Folge dann auch mehrfach befragt werden. Oder aber eine Person wird für den Mikrozensus ausgewählt und wundert sich, dass die Befragung anders abbläuft und länger dauert, als der in den Medien heuer stärker vertretene Zensus, was verständlicherweise zu Verunsicherung und Nachfragen führen kann. Auch wird beim Zensus anders als beim Mikrozensus nicht nach dem Einkommen gefragt.

Für welche Erhebung(en) man befragt wird, ergibt sich bei den Haushaltsstichproben des Zensus und des Mikrozensus aus dem Einwurfanschreiben, dass der jeweilige Erhebungsbeauftragte an der Haustür übergibt oder im Briefkasten hinterlässt. In jedem Fall wird der Befragungstermin angekündigt. Beim Termin gehen die Erhebungsbeauftragten des Zensus und des Mikrozensus die Fragen auf ihrem Tablet bzw. Laptop mit dem Auskunftspflichtigen durch. Für die Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus versendet das Landesamt für Statistik personalisierte Anschreiben per Post, die zunächst einen Zugangscode für den Online-Fragebogen und später auch Papierfragebögen zum Selbstausfüllen und Rücksenden enthalten. Allen Anschreiben gemein ist, dass die Befragung und ihre Rahmenbedingungen klar benannt werden und Kontaktmöglichkeiten für Nachfragen angegeben sind.

  Zensus 2022 Mikrozensus
Gesetzliche Grundlage u.a. Zensusgesetz - ZensG 2022

u.a. Mikrozensusgesetz – MZG

Häufigkeit

Etwa alle 10 Jahre zu einem festgelegten Zensus-Stichtag

Jährlich, Teilbefragungen über das ganze Jahr verteilt

Auskunftspflicht Ja Ja
Nutzen

Amtliche Bevölkerungszahl, Bestand an Gebäuden und Wohnungen

Informationen zur wirtschaftlichen Lage und zu den Lebensbedingungen der Bevölkerung

Stichprobengröße

Haushaltebefragung: Ca 13 Prozent der Bevölkerung; 2,3 Mio in Bayern

GWZ: Vollerhebung > 4 Mio. Eigentümer in Bayern

Ein Prozent der Bevölkerung, das sind rund 60 000 Haushalte in Bayern

Reichweite

Ganz Deutschland; auch europäisch verankert für alle Mitgliedsstaaten

Ganz Deutschland; Teile der Erhebung sind europäisch verankert und werden in allen Mitgliedsstaaten durchgeführt.

Veröffentlichung

Ergebnisse werden kleinräumig bis auf kommunaler Ebene für Deutschland bereitgestellt. Voraussichtlich Ende 2023.

Ergebnisse werden kleinräumig bis auf Ebene zusammengefasster Kreise bereitgestellt. Bayerische Ergebnisse sind zu finden unter: www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus

Weitere Informationen

www.zensus2022.de

www.mikrozensus.de

Bitte mitmachen und komfortabel online gestütze Möglichkeiten nutzen, wo immer möglich!

Das Bayerische Landesamt für Statistik ruft alle Bügerinnen und Bürger auf, vollständig und wahrheitsgemäß bei den Befragungen mitzuarbeiten. Sie leisten damit einen Beitrag für bedarfsgerechte, faktenbasierte Planungen und Entscheidungen in den Regierungsbezirken, in den Landkreisen und Kreisfreien Städten, in den Gemeinden sowie für Bayern und Deutschland insgesamt. Der Zensus und der Mikrozensus sind etablierte Mittel gelebter Demokratie, die letztlich allen im Sinne gerechter Mittelverteilungen und datenbasiert getroffener Entscheidungen zu Gute kommen.

Wer führt den Zensus durch?

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bereiten die Befragungen vor, koordinieren die Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards. Für die Befragungen in Haushalten und Wohnheimen sind die kommunalen Erhebungsstellen sowie Interviewerinnen und Interviewer als sogenannte Erhebungsbeauftragte zuständig.

Wer führt den Mikrozensus durch?

Die Statistischen Ämter der Länder sind für die Datenerhebung zuständig. Sie werden dabei wie im Zensus von Erhebungsbeauftragten unterstützt. Diese kündigen sich ebenfalls bei den Befragten mit einem amtlichen Schreiben vorab an und schlagen einen Termin für ein Interview vor. Alternativ ist auch die Teilnahme per Onlinebefragung oder Papierfragebogen möglich.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.zensus2022.de oder bei Ihrer örtlichen Erhebungsstelle.

Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter www.mikrozensus.de oder bei Ihrem zuständigen Landesamt für Statistik.