Pressemitteilung

142/2022/55/L
Fürth, den 23. Mai 2022

Unternehmensumsätze im Jahr 2020 übersteigen erneut Billionen-Euro-Grenze

Einnahmen des Fiskus aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen der Unternehmen lagen um 4,0 Prozent unter dem Vorjahresniveau

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik gab es im Jahr 2020 in Bayern 567 732 Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet waren. Wie sich aus den Ergebnissen der jährlichen Statistik über die Umsatzsteuer-Voranmeldungen weiter ergibt, fiel die Anzahl der steuerpflichtigen Unternehmen gegenüber dem Vorjahr um 8,2 Prozent. Das entspricht einem Rückgang von 50 893 steuerpflichtigen Unternehmen.

Die 567 732 Unternehmen erzielten im Berichtsjahr 2020 einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von 1,14 Billionen Euro. Das sind 3,9 Prozent weniger als im Jahr 2019. Die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen beliefen sich im Jahr 2020 auf 30,80 Milliarden Euro, eine Minderung von 4,0 Prozent.

Fürth/Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik aufgrund der
Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) mitteilt, waren in Bayern im Jahr 2020 insgesamt 567 732 Unternehmen zur Abgabe einer Umsatzsteuervoran-meldung verpflichtet; dies sind 50 893 weniger als im Jahr 2019. Die in 2020 ange-meldeten steuerbaren Umsätze aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich auf 1,14 Billionen Euro und unterschritten damit den entsprechenden Vorjahreswert um 3,9 Prozent. Der durchschnittliche steuerbare Umsatz aus Lieferungen und Leistungen je Unternehmen betrug rund 2,0 Millionen Euro.

354,8 Milliarden Euro Umsatz wurde von den 88 Umsatzmilliardären erwirtschaftet. Damit trugen diese mit einem Anteil von 31,0 Prozent zu den angemeldeten Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen bei.

Bezogen auf die Rechtsform wurde der mit 60,6 Prozent (bzw. 692,58 Milliarden Euro) größte Anteil der angemeldeten Umsätze von den 104 936 Kapitalgesellschaften erwirtschaftet. Es folgten die 78 895 Personengesellschaften mit einem Umsatzanteil von 22,9 Prozent (bzw. 262,37 Milliarden Euro) und die 370 088 Einzelunternehmen mit einem Umsatzanteil von 10,9 Prozent (bzw. 124,64 Milliarden Euro).

Berechnungsgrundlage für die abzuführenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind die steuerbaren Umsätze, die neben den Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe umfassen. Letztere betrugen im Berichts-jahr 110,13 Milliarden Euro (-6,5 Prozent); die steuerbaren Umsätze beliefen sich somit insgesamt auf 1,25 Billionen Euro (-4,1 Prozent gegenüber 2019). Nach Verrechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge lagen die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuer Vorauszahlungen 2020 bei 30,80 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 1,29 Milliarden Euro bzw. um 4,0 Prozent.

Ein neuer experimentelle Frühindikator des Statistischen Bundesamts im Themenfeld der Umsatzsteuervoranmeldungen ermöglicht jetzt auch frühzeitig tendenzielle erste

Aussagen zur Umsatzentwicklung der gewerblichen Wirtschaft treffen zu können. Als Datenbasis werden Umsatzsteuervoranmeldungen, übermittelt an die amtliche Statistik nach Verwaltungsdatenverwendungsgesetz, durch das Statistische Bundesamt genutzt. Die Auswertung dieser Daten hat experimentellen Charakter.
 

Hinweis:

Der Frühindikator ist online zu finden unter:
www.destatis.de/DE/Service/EXDAT/Datensaetze/umsatzsteuervoranmeldungen

Die Statistik über die Umsatzsteuervoranmeldungen weist alle Unternehmen nach, die einen Jahresumsatz von über 22 000 Euro erzielten, und die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abzugeben hatten. Erhebungsgrundlage bilden die jährlich von der bayerischen Finanzverwaltung übermittelten Daten aus den Voranmeldungen der Umsatzsteuerpflichtigen.

Detaillierte Kreisergebnisse zur Umsatzsteuerstatistik finden Sie in Kürze auch im GENESIS Online-Angebot des Bayerischen Landesamts für Statistik.

Ausführliche Ergebnisse enthält der in KW 21 erscheinende Statistische Bericht „Umsätze und ihre Besteuerung (Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern im Jahr 2020) (Bestellnummer: L4100C 202000)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).