Pressemitteilung

191/2022/35/N
Fürth, den 4. Juli 2022

Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde in Bayern im Jahr 2020 bei 39,73 Euro

Bayern hat im Ländervergleich die dritthöchsten Arbeitskosten; große Unterschiede zwischen den Wirtschaftsabschnitten

Die Arbeitskosten je geleistete Stunde belaufen sich in Bayern im Jahresdurchschnitt 2020 auf 39,73 Euro. Damit liegen die Arbeitskosten in Bayern höher als im Bundesdurchschnitt (37,17 Euro). Die höchsten Arbeitskosten werden in Bayern für den Wirtschaftsbereich Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (61,53 Euro) ermittelt. Den niedrigsten Wert weist das Gastgewerbe (22,40 Euro) auf.

Fürth. In Bayern liegen die Arbeitskosten je geleistete Stunde im Jahr 2020 durchschnittlich bei 39,73 Euro. Die Arbeitskosten je geleistete Stunde in Deutschland insgesamt sind mit durchschnittlich 37,17 Euro niedriger als in Bayern. Gegenüber 2016 – dem Berichtsjahr der letzten Erhebung – erhöhen sich die durchschnittlichen Arbeitskosten in Bayern um 12,8 Prozent (Deutschland: +12,3 Prozent).

Arbeitskosten im Ländervergleich

Die geringsten Arbeitskosten je geleistete Stunde im Jahr 2020 weist Mecklenburg-Vorpommern mit 29,27 Euro auf, dicht gefolgt von Thüringen (29,51 Euro) und Sachsen-Anhalt (29,57 Euro). Hamburg liegt mit 42,85 Euro an der Spitze. Arbeitgeber müssen dort also fast 50 Prozent höhere Kosten für Arbeit je geleistete Stunde aufwenden als jene in Mecklenburg-Vorpommern. Auch in Hessen (40,29 Euro) haben die Arbeitgeber höhere Arbeitskosten zu tragen als in Bayern. Bayern liegt mit 39,73 Euro an dritter Stelle. Die Unterschiede in den Arbeitskosten zwischen den Bundesländern sind zu einem Großteil auf strukturelle Gegebenheiten zurückzuführen.

Arbeitskosten nach Wirtschaftsabschnitten

Bei Betrachtung der einzelnen Wirtschaftsabschnitte in Bayern zeigen sich große Unterschiede bei den Arbeitskosten. Im Bereich der Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sind die durchschnittlichen Arbeitskosten je geleistete Stunde mit 61,53 Euro besonders hoch, während das Gastgewerbe mit 22,40 Euro die geringsten durchschnittlichen Arbeitskosten aufweist. Damit liegen die Arbeitskosten in der Finanz- und Versicherungsdienstleistungsbranche um den Faktor 2,4 über jenen im Gastgewerbe. In dem für Bayerns Wirtschaft bedeutsamen Verarbeitenden
Gewerbe müssen die Arbeitgeber mit 45,36 Euro im Jahr 2020 überdurchschnittlich hohe Kosten für ihre Beschäftigten aufwenden. Insgesamt ist festzustellen, dass die Arbeitskosten im Dienstleistungsbereich (38,08 Euro) im Durchschnitt niedriger sind als die im Produzierenden Gewerbe (43,24 Euro). Im Vergleich zum Jahr 2016 fällt der Anstieg der Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde im Dienstleistungsbereich (+14,9 Prozent) stärker aus als im Produzierenden Gewerbe (+9,9 Prozent).

Hinweis:

Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.

Diese Zahlen sind Ergebnisse der alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführten Arbeitskostenerhebung. In Bayern wurde eine repräsentative Stichprobe von gut 4 000 Unternehmen aus nahezu allen Branchen der gesamten Wirtschaft mit Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft, der privaten Haushalte sowie der exterritorialen Organisationen und Körperschaften befragt.

Zu den Arbeitskosten zählen grundsätzlich alle Kosten, die für den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anfallen. Neben der bedeutsamsten Komponente, den Bruttoverdiensten, sind dies sämtliche Lohnnebenkosten. Die Nettoarbeitskosten entsprechen den Bruttoarbeitskosten abzüglich der Lohnsubventionen (dem Arbeitgeber erstattete Lohn- und Gehaltszahlungen).

Das Jahr 2020 war stark durch coronabedingte Kurzarbeit beziehungsweise temporäre Betriebsschließungen geprägt. Diese Maßnahmen wirken sich auf die Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde, den zentralen Indikator der Arbeitskostenerhebung, weitgehend neutral aus, da sowohl das an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlte Kurzarbeitergeld im
gemeldeten Arbeitnehmerentgelt nicht enthalten ist als auch die durch Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden nicht zu den geleisteten Stunden zählen. Analog verhält es sich bei temporären Betriebsschließungen.

Ausführliche Ergebnisse enthält der voraussichtlich Ende Juli 2022 erscheinende Statistische Bericht „Arbeitskosten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Bayern 2020“ (Bestellnummer: N3000C 202051). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).