Pressemitteilung

206/2022/16/A
Fürth, den 15. Juli 2022

50 Jahre Kreisgebietsreform in Bayern

Bayerisches Landesamt für Statistik bietet historische und aktuelle Daten zur Einwohnerzahl online an

Mit dem Inkrafttreten der Kreisgebietsreform in Bayern am 1. Juli 1972 wurde die Anzahl der Landkreise von 143 auf 71 reduziert, die Anzahl der kreisfreien Städte von 48 auf 25. Die Neugliederung hatte zum Ziel, größere und leistungsfähigere Landkreise zu schaffen. Als Richtwert orientierte man sich an einer Einwohnerzahl von 80 000. Das Bayerische Landesamt für Statistik bietet in seinem Online-Angebot historische und aktuelle Daten zur Einwohnerzahl.

Fürth. Die Verordnung zur Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte trat am 1. Juli 1972 in Kraft. Sie hatte zum Ziel, leistungsfähige Landkreise zu schaffen, um die Infrastruktur und Versorgung im ganzen Land sicherzustellen. Vor der Reform gab es 48 kreisfreie Städte und 143 Landkreise. Durch die Kreisgebietsreform verringerte sich die Zahl der Landkreise auf 71. Die bisherigen Landkreise wurden entweder vollständig in die neuen Landkreise eingegliedert oder auf mehrere neue Landkreise oder auch kreisfreie Städte verteilt.

Der neue Landkreis Ansbach wurde beispielsweise so gebildet:

  • aus dem größten Teil des ursprünglichen Landkreises Ansbach, abzüglich fünf an die kreisfreie Stadt Ansbach grenzender Gemeinden, die in diese eingegliedert wurden,
  • dem Landkreis Feuchtwangen, der ebenfalls eine Gemeinde, Claffheim, an die kreisfreie Stadt abgab,
  • dem Landkreis Dinkelsbühl,
  • dem Landkreis Rothenburg ob der Tauber mit Ausnahme von zwei Gemeinden im Norden,
  • der aufgelösten kreisfreien Stadt Rothenburg ob der Tauber,
  • sowie kleinerer Teile der Landkreise Gunzenhausen, Schwabach und Neustadt an der Aisch

Der neue Landkreis wurde Rechtsnachfolger der bisherigen Landkreise Ansbach, Dinkelsbühl, Feuchtwangen sowie Landkreis und kreisfreie Stadt Rothenburg ob der Tauber.

Der ursprüngliche Landkreis Ansbach lag mit 54 168 Einwohnern damals im Durchschnitt Bayerns. Allerdings lag der Wert deutlich unter der angestrebten Mindestgröße von 80 000 Einwohnern für leistungsfähige Landkreise. Die Einwohnerzahl des neuen Landkreises Ansbach betrug 155 781 mit Stand zur Volkszählung vom 27 Mai 1970.

Die Fläche wuchs von 630 km², was im oberen Durschnitt lag, auf 1977 km², womit der neue Landkreis zum flächengrößten Landkreis in Bayern wurde und den zweitplatzierten Landkreis Traunstein mit 1524 km² hinter sich ließ.

Hinweise:

Links zur Statistischen Bibliothek:

Beiträge zur Statistik Bayerns – Band 305: www.statistischebibliothek.de/mir/receive/BYMonografie_mods_00001683

Beiträge zur Statistik Bayerns – Band 304a und 304b: www.statistischebibliothek.de/mir/receive/BYMonografie_mods_00001660

Hier direkt auf die Kreisübersicht des Jahrbuchs 1972 zu den Zahlen für Ansbach: www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/BYHeft_derivate_00007267/Statistisches Jahrbuch 1972.pdf#page=388

Landtagsdrucksache 7/1445 „Verordnung zur Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte“

Statistik kommunal: www.statistik.bayern.de/produkte/statistik_kommunal

GENESIS-online: www.statistikdaten.bayern.de/genesis/online