Pressemitteilung

212/2022/41/A
Fürth, den 20. Juli 2022

Zahl der Ehescheidungen in Bayern 2021 liegt auf vergleichbarem Niveau des Vorjahres

Bei mehr als der Hälfte der geschiedenen Ehen sind Kinder betroffen

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden letztes Jahr in Bayern 21 605 Ehen geschieden, darunter 109 gleichgeschlechtliche Ehen. Das sind 0,6 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr, als noch 21 484 Scheidungen zu verzeichnen waren. Mehr als die Hälfte der geschiedenen Ehepaare hatte mindestens ein gemeinsames Kind unter 18 Jahren.

Fürth. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Jahr 2021 in Bayern 21 605 Ehen geschieden, darunter 61 gleichgeschlechtliche Ehen von Frauen und 48 gleichgeschlechtliche Ehen von Männern. Nachdem die Zahl der Ehescheidungen seit 2011 stetig gesunken war, steigt sie nun erstmals wieder leicht um rund 0,6 Prozent gegenüber dem Jahr 2020. Im Vergleich zum Rekordjahr 2003, als mit 29 992 Scheidungen der bisherige Höchststand registriert wurde, sind im Jahr 2021 die Scheidungen um knapp 28 Prozent zurückgegangen. 

In über 48 Prozent der Fälle (10 467) beantragte eine Frau, in fast 42 Prozent der Fälle (9 004) ein Mann die Scheidung. Bei etwa zehn Prozent aller gerichtlichen Ehelösungen (2 134) wurde das Verfahren gemeinsam beantragt. Bei knapp 97 Prozent aller Scheidungen (18 891), welche durch einen der beiden Ehepartner beantragt wurden, stimmte der andere Ehepartner dem Verfahren zu.

Verhältnismäßig viele Ehen wurden in Bayern im Jahr 2021 zwischen dem vierten und achten Ehejahr geschieden, wobei Ehen mit einer Ehedauer von fünf Jahren am häufigsten von einer Scheidung betroffen waren. Nach dieser Ehedauer wurden 1 179 Ehen geschieden, was 5,5 Prozent der gesamten gerichtlichen Ehelösungen entspricht. Ein Anteil von etwa 15 Prozent der geschiedenen Paare (3 232) waren bei ihrer Scheidung bereits 25 Jahre oder länger miteinander verheiratet.

Bei rund 26 Prozent der Ehescheidungen (5 651) hatten die Ehepaare zum Zeitpunkt der Scheidung genau ein minderjähriges Kind zu versorgen. Der Anteil der geschiedenen Paare mit zwei Kindern unter 18 Jahren belief sich auf 21 Prozent (4 545), während etwas über vier Prozent der Paare (950) drei oder mehr minderjährige Kinder hatten. Insgesamt waren im vergangenen Jahr 17 749 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Hinweis:

Weitere Daten zu Ehescheidungen in Bayern, insbesondere auch für die kreisfreien Städte und Landkreise, finden Sie in der öffentlichen Statistikdatenbank des Landesamtes GENESIS-Online.