Pressemitteilung

234/2022/44/A
Fürth, den 10. August 2022

„Mariä Himmelfahrt“ am nächsten Montag – Feiertag in 1 704 von insgesamt 2 056 bayerischen Gemeinden

Feiertag für die Kommunen in Ober- und Niederbayern, ganz anders in Ober- und Mittelfranken

In Deutschland ist „Mariä Himmelfahrt“ nur im Saarland und in vielen Gemeinden Bayerns ein gesetzlicher Feiertag. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, ist in Bayern das Fest in 1 704 von insgesamt 2 056 Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag. Während in Oberbayern und Niederbayern in allen bayerischen Kommunen der 15. August ein gesetzlicher Feiertag ist, trifft das in Oberfranken und Mittelfranken für die meisten Gemeinden nicht zu. In fünf der acht bayerischen Großstädte ist „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag.

Fürth. Gemäß Art. 1 Abs. 1 Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) ist in Bayern der 15. August – „Mariä Himmelfahrt“ – in
einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz hatten. Auf welche Kommunen dies zutrifft, stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 Feiertagsgesetz das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest.

Die Festlegung, in welchen Gemeinden Bayerns „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, beruht auf den Ergebnissen des Zensus 2011. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik ist das Fest „Mariä Himmelfahrt“ in 1 704 von insgesamt 2 056 Gemeinden Bayerns ein gesetzlicher Feiertag. In Oberbayern und Niederbayern ist der 15. August 2022 überall Feiertag, da dort in allen Gemeinden zum Zeitpunkt des Zensus 2011 die Zahl der Katholiken jeweils in den Regionen überwog.

Auch in der Oberpfalz (96,0 Prozent der Gemeinden überwiegend katholisch), in Schwaben (95,3 Prozent) sowie in Unterfranken (87,0 Prozent) ist der 15. August für die meisten Bürgerinnen und Bürger frei. In den meisten Gemeinden der evangelisch geprägten Regierungsbezirke Oberfranken bzw. Mittelfranken ist „Mariä Himmelfahrt“ hingegen kein Feiertag. Dort sind nur 46,3 Prozent bzw. 18,1 Prozent der Gemeinden mehrheitlich katholisch.

Während in den bayerischen Großstädten München, Augsburg, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, wird in den mittelfränkischen Großstädten Nürnberg, Fürth und Erlangen gearbeitet bzw. sind die Geschäfte geöffnet. Im Jahr 2022 fällt Mariä Himmelfahrt auf einen Montag.

Eine Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen das Fest „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, findet sich online im digitalen Informationsangebot des Bayerischen Landesamts für Statistik unter:

www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt