Pressemitteilung

236/2022/52/D
Fürth, den 10. August 2022

Erstes Halbjahr 2022 zeigt kaum veränderte Anzahl von Insolvenzverfahren bei Unternehmen in Bayern

Anstiege an Insolvenzverfahren lassen sich seit dem ersten Halbjahr 2021 bei den übrigen Schuldnern, darunter insbesondere den ehemals Selbständigen, erkennen. Hier wird ein höheres Niveau im Vergleich zu den Vorjahren eingeleitet.

Im ersten Halbjahr 2022 haben sich in der Gesamtzahl der monatlich gemeldeten Insolvenzverfahren keine deutlichen Sprünge nach oben oder unten vollzogen. Zuletzt wurden im Juni 2022 insgesamt 873 Insolvenzverfahren beantragt. Zu Jahresbeginn im Januar waren es 836 Verfahren.

Fürth/Schweinfurt.„Der grafische Kurvenverlauf über die letzten Jahre hinsichtlich der Anzahl von Insolvenzverfahren bei den übrigen Schuldnern zeigt jedoch ab dem Jahr 2021 einen scheinbaren Niveausprung“, so das Fachteam. Ihre Einordnung: „Der tatsächlich steile Anstieg der Zahl der Insolvenzverfahren Anfang des Jahres 2021 muss als ein Aufholen der zuvor sehr stark eingebrochenen Meldungen bei der Zahl der Verbraucherinsolvenzen gesehen werden. Vor allem Verbraucherinsolvenzen wurden seit der Mitte des Jahres 2020 kaum beantragt, da bereits das neue Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens erwartet wurde.“ Die unten folgende Grafik zeigt entsprechend anschaulich, dass sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in der Zeit der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 nicht erhöht hat. Auch im Juni 2022 ähnelt der Wert von 147 Unternehmensinsolvenzen den Vormonaten. Maßnahmen wie die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und das Kurzarbeitergeld zeigten offensichtlich Wirkung.

Der Trend aus den Jahren von 2011 bis 2019 bei der Kategorie der „übrigen Schuldner“ hat sich nicht fortgesetzt. Denn hier wäre ein kontinuierlicher Rückgang zu erwarten gewesen. Zu den Insolvenzen der übrigen Schuldner zählen zu etwa zwei Dritteln die Verbraucherinsolvenzen und zu einem Drittel die Insolvenzen von ehemals Selbständigen und natürlichen Personen als Gesellschafter und Ähnlichem sowie die Nachlassinsolvenzverfahren. Ein Rückgang bei der Zahl der übrigen Schuldner fand aktuell im ersten Halbjahr 2022 allerdings nicht statt.

Die Zahlen verharren vielmehr gleichbleibend auf einem Niveau, welches etwa dem Jahr 2019 entspricht. Der durch die Insolvenzen von Verbrauchern beigetragene Anteil hat sich zwar weiter verringert, von 2 907 Verbraucherinsolvenzverfahren im ersten Halbjahr 2019 auf 2 836 Verfahren im ersten Halbjahr 2022. Gleichzeitig ist jedoch die Zahl der gemeldeten Insolvenzverfahren von ehemals Selbständigen und natürlichen Personen als Gesellschafter und Ähnlichen gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 angestiegen. Im ersten Halbjahr 2019 wurden 1 508 Insolvenzen von ehemals Selbständigen und natürlichen Personen als Gesellschafter und Ähnlichen sowie Nachlassinsolvenzverfahren in Bayern gemeldet. Im ersten Halbjahr 2022 sind es nunmehr 1 650 Verfahren, ein Anstieg um 9 Prozent.

Die Zahl der insgesamt 976 beantragten Unternehmensinsolvenzen an bayerischen Gerichten im ersten Halbjahr 2022 unterscheidet sich hingegen kaum von der Zahl der insgesamt 947 Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2021. Bayernweit lässt sich damit nahezu keine Änderung feststellen. Natürlich gibt es absolut gesehen in den Regionen Zuwächse und Rückgänge. „Wir können beispielsweise im Regierungsbezirk Niederbayern feststellen, dass es gegenüber dem ersten Halbjahr 2021 in absoluten Zahlen 88 Unternehmensinsolvenzen gegeben hat. Das sind 30 Unternehmensinsolvenzen mehr als im ersten Halbjahr 2021“, so das Fachteam.

Die absolute Zahl rührt daher, dass es im Landkreis Landshut im ersten Halbjahr 2021 die geringe Zahl von fünf Unternehmensinsolvenzen und im ersten Halbjahr 2022 dann 19 gab. Das ist aber ein lokaler Effekt und betrifft nicht den Regierungsbezirk als Ganzes. Ein Vergleich mit dem gesamten Bestand an Unternehmen im Landkreis Landshut zeigt des Weiteren: Insgesamt 6 701 rechtliche Einheiten weist das Statistische Unternehmensregister dort im Jahr 2020 aus. 19 Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2022 bedeuten also, dass von diesen 2,8 Promille im ersten Halbjahr 2022 von einer Insolvenz betroffen waren und dieser Wert ausgehend von 0,75 Promille im ersten Halbjahr 2021 angestiegen ist. Demgegenüber lag die Insolvenzhäufigkeit im Landkreis Haßberge mit 3,5 Promille bei 3 112 rechtlichen Einheiten im Landkreis höher, obwohl hier im ersten Halbjahr 2022 absolut betrachtet lediglich elf Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren.

Hinweis:

Ausführlichere Erläuterungen zum aktuellen Insolvenzgeschehen in Bayern enthält auch folgender Beitrag:

Babirat, C.: Ein Schlaglicht auf die Insolvenzstatistik: Die Auswirkungen der Coronapandemie auf das Insolvenzgeschehen in Bayern. Bayern in Zahlen, 11/2022, S. 872 ff. unter: www.statistik.bayern.de/mam/produkte/biz/z1000g_202111.pdf