Pressemitteilung

266/2022/55/L
Fürth, den 6. September 2022

2,69 Millionen Menschen in Bayern im Alter von 65 Jahren oder älter erhalten im Jahr 2021 Rentenleistungen

Durchschnittliche Rentenzahlung pro Person für das Jahr 2021 bei 16 413 Euro

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik erhalten im Jahr 2021 insgesamt 2,69 Millionen Rentner mit Wohnsitz in Bayern, die 65 Jahre oder älter sind, Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente. Wie sich auf Basis vorläufiger Ergebnisse der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen weiter ergibt, beträgt die durchschnittliche Höhe der bezogenen Bruttojahresleistungen pro Person im Alter von 65 Jahren oder mehr dabei 16 413 Euro. Der überwiegende Teil, 95,1 Prozent der Männer und 98,3 Prozent der Frauen, bezieht Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die durchschnittliche Höhe der ausgezahlten Bruttojahresleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt pro Person 14 507 Euro, wobei sich dieser Wert bei den Männern auf 16 529 Euro und bei den Frauen auf 13 003 Euro beläuft.

Fürth/Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik anhand der vorläufigen Ergebnisse der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen mitteilt, werden im Jahr 2021 an insgesamt 2,69 Millionen Personen im Alter von 65 Jahren oder mehr mit Wohnsitz in Bayern insgesamt rund 44,16 Milliarden Euro an Rentenleistungen ausgezahlt. Pro Person sind das im Durchschnitt 16 413 Euro, wobei Männer mit 18 700 Euro durchschnittlich höhere Leistungen erhalten als Frauen mit 14 656 Euro. Die mittlere bezogene Bruttojahresleistung erhöht sich somit gegenüber dem Vorjahr um 330 Euro (+1,8 Prozent) bei den Männern und um 324 Euro (+2,3 Prozent) bei den Frauen.

Im Jahr 2021 erhalten 95,1 Prozent der männlichen und 98,3 Prozent der weiblichen Rentenempfänger im Alter von 65 Jahren oder mehr Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die durchschnittliche Höhe der dabei pro Person bezogenen Bruttojahresleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beläuft sich auf 16 529 Euro bei den Männern und auf 13 003 Euro bei den Frauen. Aus der landwirtschaftlichen Alterskasse beziehen 5,9 Prozent der männlichen und 5,7 Prozent der weiblichen Rentenbezieher im Alter von mindestens 65 Jahren Leistungen, mit durchschnittlichen Bruttojahresauszahlungen in Höhe von 6 018 bzw. 5 353 Euro.

Nur 2,5 Prozent bei den Männern und 1,3 Prozent bei den Frauen in der genannten Altersgruppe beziehen Rentenleistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Hier betragen die ausgezahlten Bruttojahresleistungen im Schnitt 30 094 Euro bei den Männern bzw. 20 507 Euro bei den Frauen. Diese Arten der Rentenleistungen gehören zu der sogenannten Basisversorgung und unterliegen dabei dem Besteuerungsansatz des Kohortenprinzips.

Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen oder aus betrieblicher Altersversorgung erhalten im Jahr 2021 36,8 Prozent der männlichen und 32,7 Prozent der weiblichen Rentenempfänger der Altersgruppe 65plus. Diese Rentenleistungen unterliegen dem Ansatz der vollen nachgelagerten Besteuerung oder der Ertragswertbesteuerung, abhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht. Die durchschnittliche Höhe der Bruttoleistungen aus diesen Zusatzversorgungen beläuft sich auf 4 958 Euro bei den Männern und auf 3 934 Euro bei den Frauen.

Es ist zu beachten, dass bei den hier dargestellten Zahlenwerten ein- und dieselbe Person gleichzeitig aus mehreren Rentenarten Leistungen für das Jahr 2021 bezogen haben kann.

Hinweis:

Die Ergebnisse stammen aus der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen, die erstmalig für das Veranlagungsjahr 2015 veröffentlicht wurde.

Eine tabellarische Darstellung der Ergebnisse findet sich unter: www.statistik.bayern.de/statistik/haushalte_steuern/steuern

Methodische Hinweise:

Die Statistik der Rentenbezugsmitteilungen liegt seit dem Veranlagungsjahr 2015 vor und wird jährlich veröffentlicht. Die Grundgesamtheit der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen bilden alle Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente, die im Grundsatz der Besteuerung unterliegen. Es handelt sich dabei v. a. um Altersrenten, Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten. Nicht einbezogen sind Renten, die steuerfrei oder nicht steuerbar sind (z. B. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung). Ebenfalls nicht im Datenbestand enthalten sind Beamtenpensionen und Versorgungsleistungen aufgrund einer Direktzusage und aus einer Unterstützungskasse, da diese einkommensteuerlich zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zählen.

Im Rahmen der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen kann für jeden Rentenbezieher bzw. für jede Rentenbezieherin abgebildet werden, wie viele Renten er bzw. sie erhält, und in welcher Höhe. Für die Zukunft ist zudem eine verknüpfte Darstellung mit Ergebnissen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik geplant.

Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wurde der Übergang von der vorgelagerten auf eine nachgelagerte Besteuerung von gesetzlichen Renten beschlossen. Ab 2040 werden somit gesetzliche Renten vollumfänglich in der Auszahlungsphase besteuert werden. In der Übergangsphase werden Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und die Leistungen erst in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte versteuert wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte.