Pressemitteilung
Fürth, den 7. September 2022
Bruttoausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe in Bayern steigen 2021 um 7,5 Prozent
Rund 127 000 Personen erhalten Leistungen nach dem SGB IX
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik liegen die Bruttoausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in Bayern im Jahr 2021 bei 3,38 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Anstieg von rund 7,5 Prozent. Bayernweit wurden am Jahresende 127 015 Personen mit Leistungsbezug gezählt. Das entspricht einem Plus von 3 160 Personen bzw. 2,6 Prozent im Vergleich zum Jahresende 2020.
Fürth/Schweinfurt. Die Bruttoausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX liegen in Bayern 2021 bei rund 3,38 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Bruttoausgaben damit um rund 7,5 Prozent gestiegen (2020: 3,15 Mrd. Euro). Abzüglich der Einnahmen verbleiben Nettoausgaben in Höhe von 3,25 Mrd. Euro. Knapp zwei Drittel der Bruttoausgaben entfallen auf Leistungen zur sozialen Teilhabe (2,18 Mrd. Euro).
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen den Leistungsberechtigten eine individuelle und selbstbestimmte Lebensführung sowie die Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, erhalten am Jahresende 127 015 Personen in Bayern Eingliederungshilfe. 90 775 Personen erhalten dabei Leistungen zur sozialen Teilhabe. Dies umfasst unter anderem Assistenzleistungen (54 855 Personen) und heilpädagogische Leistungen (28 500 Personen). Mit 33 420 Empfängerinnen und Empfängern stellen Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen die wichtigste Art der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dar.
Rund sechs von zehn Personen mit Leistungsbezug am Jahresende 2021 sind männlich (76 485 Personen). Knapp 55 Prozent (69 250 Personen) der Empfängerinnen und Empfänger sind zwischen 18 und 64 Jahre alt, rund 39 Prozent (49 545 Personen) minderjährig.
Die bis Ende 2019 im Sechsten Kapitel SGB XII geregelten Leistungen der Eingliederungshilfe wurden zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) überführt. Sie werden seitdem separat statistisch erfasst. Zuvor waren sie Bestandteil der Statistiken der Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Hinweise:
Die Veröffentlichung erfolgt seit dem Berichtsjahr 2020 unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Dabei werden die Ergebnisse auf den nächsten durch fünf teilbaren Wert gerundet. Die maximale Abweichung zum Originalwert beträgt somit zwei. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität mehr gegeben.
Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in Bayern 2021“ (Bestellnummer: K1300C 202100). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).