Pressemitteilung
Fürth, den 14. September 2022
Immer mehr Privathaushalte in Bayern mit E-Bikes
Ergebnisse der Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) zeigen: Anstieg an Haushalten mit E-Bikes seit 2019 um fast zwei Drittel
Elektrofahrräder werden immer häufiger Bestandteil des Fuhrparks bayerischer Haushalte. Während die Zahl der Haushalte mit mindestens einem Fahrrad ohne Elektroantrieb und der Haushalte mit mindestens einem Pkw zwischen 2019 und 2021 eher stagnierte, nahm die Zahl der Haushalte mit E‑Bikes rasant zu.
Fürth. Rund 929 000, also etwa 16 Prozent, der bayerischen Haushalte besitzen im Jahr 2021 mindestens ein E-Bike. Das sind 364 000 mehr als noch im Jahr 2019, als etwa jeder zehnte Haushalt (565 000 Haushalte) ein Elektrofahrrad hatte.
Auch der Anteil an Haushalten mit Krafträdern (darunter Motorräder, Mofas, Roller, E-Bikes mit Führerscheinpflicht) stieg zwischen 2019 und 2021 deutlich von 15 Prozent auf 19 Prozent an. Dagegen blieb die Zahl der Haushalte, die mindestens ein Fahrrad ohne Elektroantrieb besaß, im selben Zeitraum bei etwa 80 Prozent bis 82 Prozent eher konstant, so auch die Zahl der Haushalte mit Pkw bei ungefähr 83 Prozent.
Dass das klassische Fahrrad in bayerischen Haushalten durch E-Bikes ersetzt wurde, können die Fachleute des Bayerischen Landesamts für Statistik den Zahlen nach allerdings nicht bestätigen. Auf 100 Haushalte kommen im Jahr 2021 etwa 23 Elektrofahrräder und 199 Fahrräder ohne Elektroantrieb. Zwischen 2019 und 2021 kamen pro 100 Haushalte durchschnittlich neben zehn E-Bikes jedoch auch neun Fahrräder ohne Elektroantrieb dazu. Im selben Zeitraum kamen im Schnitt auf 100 Haushalte weitere fünf Krafträder und Pkw hinzu.
Dem Trend folgend verunglücken auch immer mehr Menschen mit einem E-Bike im Straßenverkehr. Im Jahr 2021 wurden 3 146 Menschen, die mit einem E-Bike gefahren sind, bei einem Straßenverkehrsunfall getötet oder verletzt. Mehr als jemals zuvor. Gegenüber dem Jahr 2019 ist das eine Steigerung um 62 Prozent. Mehr als zwei Drittel der getöteten E-Bike-Fahrer im Jahr 2021 war im Seniorenalter.
Methodische Hinweise:
Datengrundlage sind die von der Polizei registrierten Straßenverkehrsunfälle 2019 bis 2021 und die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) 2021. Ergebnisse für Haushalte, deren regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen 18 000 Euro und mehr beträgt, bleiben in den LWR unberücksichtigt, da diese nicht beziehungsweise in viel zu geringer Zahl an der Erhebung teilnehmen. In die LWR werden nach den gesetzlichen Vorgaben Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie freiberuflich Tätige) nicht einbezogen.
Die Angaben zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern beziehen sich auf den Stichtag 1. Januar des Erhebungsjahres. Unter Elektrofahrrad beziehungsweise E-Bike werden Fahrräder mit unterstützendem Elektromotorantrieb ohne Führerscheinpflicht (Pedelecs) verstanden.