Pressemitteilung

280/2022/55/L
Fürth, den 21. September 2022

3,19 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer in Bayern im Jahr 2021 festgesetzt

Erbschaft- und Schenkungsteuer ist Ländersteuer, Einnahmen fließen direkt in die Kassen der Länder; Steuereinnahmen 2021 basierten auf steuerrelevanten Vermögenswert von 17,13 Milliarden Euro

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Freistaat Bayern im Jahr 2021 insgesamt 3,19 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt. Das sind 67,9 Prozent mehr als im Vorjahr, wobei sich die Anzahl der steuerpflichtigen Erwerbsfälle nur um 5,8 Prozent erhöht hat. Die Steuereinnahmen resultierten aus einem steuerrelevanten Vermögenswert von 17,13 Milliarden Euro. 77,1 Prozent der Steuereinnahmen erfolgten aus den insgesamt 26 392 veranlagten Erwerben von Todes wegen, zum Beispiel über Erbschaften. Daneben wurden 10 830 Schenkungen festgesetzt. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer, deren Einnahmen allein den jeweiligen Ländern zufließen.

Fürth/Schweinfurt. Die bayerischen Finanzämter setzten im Jahr 2021 insgesamt 3,19 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer fest. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entsprach das gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 67,9 Prozent bzw. 1,29 Milliarden Euro. Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fließen als Ländersteuer vollumfänglich in die Kassen der jeweiligen Bundesländer.

Insgesamt wurden 37 222 steuerpflichtige Erwerbsfälle im Jahr 2021 erfasst. Das sind 5,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei wurden steuerpflichtige Erwerbe in Höhe von insgesamt 17,13 Milliarden Euro (+47,7 Prozent gegenüber 2020) zur Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt. Dieser Wert ergibt sich, ausgehend vom übertragenen Vermögenswert in Höhe von 30,26 Milliarden Euro, nach Berücksichtigung der persönlichen und sachlichen Steuerbefreiungen/-begünstigungen sowie von Freibeträgen und zuzüglich eventueller Vorerwerbe.

Sehr große Vermögensübertragungen gab es nur selten: 1,1 Prozent der Erben und Beschenkten erhielten ein steuerpflichtiges Vermögen von fünf Millionen Euro oder mehr. Diese Vermögensgruppe hatte einen steuerpflichtigen Erwerb von 7,66 Milliarden Euro zu versteuern. Das entspricht einem Anteil von 44,7 Prozent an der Gesamtsumme des steuerpflichtigen Erwerbs. An den Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen des Freistaates waren sie mit einem Anteil von 49,7 Prozent beteiligt.

Aus Erwerben von Todes wegen (z. B. Erbschaften, Vermächtnisse) resultierten 77,1 Prozent, konkret 2,46 Milliarden Euro, der festgesetzten Steuereinnahmen. Die 26 392 Erben zeigten den Finanzämtern einen für die Steuerfestsetzung maßgeblichen steuerpflichtigen Erwerb von 10,02 Milliarden Euro an. Daneben wurden 10 830 steuerrelevante Schenkungen erfasst. Diese führten mit einem steuerpflichtigen Erwerb von 7,11 Milliarden Euro zu einer Steuerfestsetzung von 731,1 Millionen Euro.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik weist nur die Vermögensübertragungen aus, für die eine Steuer festgesetzt wurde. Erbschaften und Schenkungen unterhalb der vergleichsweisen hohen Freibeträge sind entsprechend nicht erfasst. Grundlage der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2021, das bedeutet der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren liegen.

Hinweis:

Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.

Ausführliche Ergebnisse enthält der in KW 38/2022 erscheinende Statistische Bericht „Erben und Schenken in Bayern 2021 – Ergebnisse der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik" (Bestellnummer: L4600C 202100). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).