Pressemitteilung
Fürth, den 28. September 2022
Zensus 2022 in Bayern: in Gebäude- und Wohnungszählung geht es nun um einen vollständigen Rücklauf
Vollzählige Rückmeldungen liefern hochwertige Ergebnisse, Versand der Mahnschreiben zur Wahrung der gesetzlichen Auskunftspflicht startet
Rund 3,5 Millionen Wohnungs- und Gebäudeeigentümer wurden seit Mai im Rahmen des Zensus 2022 in Bayern postalisch angeschrieben und um Auskunft gebeten. Mehr als vier Monate nach Start bestätigt die Rücklaufquote von über 92 Prozent die hohe Teilnahmebereitschaft der Befragten. Beim Zensus 2022 besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. An die Personen, die ihrer Auskunftspflicht trotz Erinnerung noch nicht nachgekommen sind, versendet das Bayerische Landesamt für Statistik ab heute Mahnschreiben. Ziel ist eine hohe Ergebnisqualität, die nur durch den vollständigen Rücklauf erreicht werden kann. Bürgerinnen und Bürger tragen maßgeblich dazu bei. Wurden die Daten bereits übermittelt, ist die Mahnung als gegenstandslos zu betrachten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in der Hotline unter 0911 21552 87400 für Fragen zur Verfügung.
Fürth. Seit Mai 2022 laufen die Zensus-Befragungen. Die rund 3,5 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Bayern, die im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung postalisch angeschrieben wurden, haben bereits zu 92 Prozent ihre Auskünfte erteilt. Das zeigt eine große Teilnahmebereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, die grundlegend für eine hohe Ergebnisqualität ist. Das Bayerische Landesamt für Statistik bedankt sich bei den mehr als 3 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümern, die bereits den Fragebogen zu ihrem Wohnobjekt beantwortet haben. „Es ist für die Qualität der Ergebnisse äußerst wichtig, dass alle befragten Bürgerinnen und Bürger mitmachen und den Fragebogen ausfüllen,“ betont Dr. Thomas Gößl, Präsident des Bayerischen Landesamts für Statistik.
Versand der Mahnschreiben startet ab heute
Beim Zensus gilt eine gesetzliche Auskunftspflicht. Mehr als vier Monate nach dem Zensus-Stichtag haben trotz Erinnerungsschreiben im Juni und Juli 2022 immer noch nicht alle Befragten gemeldet. Daher versendet das Bayerische Landesamt für Statistik ab heute an die Personen ein Mahnschreiben, die ihrer Auskunftspflicht trotz Aufforderung noch nicht nachgekommen sind. Neben den Mahnschreiben werden auch Erst- und Erinnerungsschreiben an Personen versendet, die erst jetzt als Eigentümer identifiziert werden konnten, z.B. bei Neubauten oder Eigentümerwechseln.
Wieviel Zeit habe ich, die Meldung nachzureichen?
Befragte, die bislang keine Meldung abgeben haben, werden aufgefordert, den Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Schreibens auszufüllen. Dazu kann entweder der Online-Fragebogen mit den im Schreiben übermittelten Zugangsdaten oder der beigelegte Papier-Fragebogen verwendet werden. Die Ausfüllung des Fragebogens ist auch dann erforderlich, wenn kein Eigentum (mehr) am angefragten Objekt besteht. Dies kann direkt im Fragebogen angegeben werden.
Was, wenn ein Mahnschreiben einging, die Auskunft aber bereits erteilt wurde?
Aufgrund zeitlicher Überschneidungen der laufenden technischen Prozesse ist nicht auszuschließen, dass ein Schreiben versendet wurde, obwohl eine Meldung bereits online oder postalisch erfolgt ist. Das gilt besonders für Meldungen in den letzten Wochen. Sollten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Daten bereits übermittelt haben, können sie das Mahnschreiben als gegenstandslos ansehen. Der Mahnprozess wird im Landesamt für Statistik nach Registrierung des vollständigen Dateneingangs gestoppt. Auch in den folgenden Verarbeitungsschritten wird darauf geachtet, dass kein Zwangsgeld zu Unrecht erhoben wird.
An wen kann ich mich im Bedarfsfall wenden?
Betroffene können sich im Bedarfsfall an die Hotline der Gebäude- und Wohnungszählung unter der 0911 21552 87400 melden.
Hinweis:
Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Statistik im Zensus Sonderheft unter https://statistik.bayern.de/zensus2022 oder auf der Hauptseite zum Zensus unter www.zensus2022.de.