Pressemitteilung

349/2022/35/N
Fürth, den 28. November 2022

Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor sinkt in Bayern von April 2018 bis April 2022 auf 17 Prozent

Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden verringert sich leicht

17 Prozent aller abhängigen Beschäftigungsverhältnisse in Bayern gehören im April 2022 dem Niedriglohnsektor an. Somit liegt der Lohn von rund 1,1 Millionen Beschäftigungsverhältnissen unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 12,50 Euro brutto je Stunde. Im Vergleich zum April 2018 hat die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnbereich um 18 000 abgenommen. Die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden liegt im April 2022 bei 3,33 nach 3,39 im April 2018.

Fürth. Nach den ersten Ergebnissen der Verdiensterhebung 2022 sinkt der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor von 18 Prozent im April 2018 auf 17 Prozent im April 2022. Absolut betrachtet liegt danach der Lohn von rund 1,1 Millionen Beschäftigungsverhältnissen im April 2022 unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle (12,50 Euro brutto je Stunde). Im Vergleich zum April 2018 gehören gut 18 000 weniger Beschäftigungsverhältnisse dem Niedriglohnbereich an.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, hat die Lohnspreizungzwischen Gering- und Besserverdienenden im Zeitraum April 2018 bis April 2022 leicht abgenommen. Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst von mindestens 37,44 Euro (9. Dezil) zählen im April 2022 zu den zehn Prozent Besserverdienenden. Demgegenüber gehören alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die pro Stunde maximal 11,25 Euro (1. Dezil) verdienen, der Gruppe der zehn Prozent mit den geringsten Löhnen an (Geringverdienende). Das entsprechende Dezilsverhältnis (9. Dezil/1. Dezil) liegt im April 2022 bei 3,33, d.h. Besserverdienende erzielen das 3,33-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden. Im April 2018 hat die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden 3,39 betragen.

Der Bruttostundenverdienst, der von gleich vielen Beschäftigten unter- wie überschritten wird (5. Dezil bzw. Median), beläuft sich in Bayern im April 2022 auf 19,22 Euro.

Hinweise:

Regionalisierte Daten stehen nicht zur Verfügung.

Diese Zahlen sind Ergebnisse der bundesweit durchgeführten Verdiensterhebung für April 2022. In Bayern wurden in einer repräsentativen Stichprobe von gut 6 400 Betrieben (und anderen örtlichen Einheiten wie Niederlassungen von Körperschaften, Stiftungen etc.) Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten aus allen Branchen der Landwirtschaft, des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs erhoben. Verglichen wurden die Angaben mit den Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung, die für den Berichtsmonat April 2018 letztmalig durchgeführt wurde.

Die Daten beziehen sich auf die Bruttostundenverdienste von Voll- und Teilzeitbeschäftigten, geringfügig Beschäftigten sowie Altersteilzeitbeschäftigten. Auszubildende wurden ausgeschlossen.

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die weniger als zwei Drittel des Medianverdienstes aller einbezogenen Beschäftigungsverhältnisse erhalten. Die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle liegt für April 2022 bei einem Bruttostundenverdienst von 12,50 Euro.