Pressemitteilung

375/2022/42/A
Fürth, den 16. Dezember 2022

In Bayern lebt im Jahr 2021 jeder Fünfte in einem Singlehaushalt

Ergebnisse des Mikrozensus 2021 zur Haushaltsgröße in Bayern veröffentlicht

Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2021 leben in Bayern rund 13 Millionen Personen in etwa 6,3 Millionen Privathaushalten. Dabei zeichnet sich seit Jahren ein Rückgang der Mehrpersonenhaushalte mit mindestens drei Personen und ein deutlicher Anstieg der Einpersonenhaushalte ab. Mit rund 40 Prozent haben die Einpersonenhaushalte im Jahr 2021 den größten Anteil. In den bayerischen Großstädten liegt der Anteil der Singlehaushalte mit gut 51 Prozent deutlich höher als in kleineren Gemeinden mit rund 32 Prozent.

Fürth. Fast jede fünfte Person lebt in Bayern in einem Einpersonenhaushalt. Unter den 6,3 Millionen privaten Haushalten in Bayern haben die Einpersonenhaushalte mit 40 Prozent den größten Anteil. Zweipersonenhaushalte machen 33 Prozent aller Haushalte aus, Dreipersonenhaushalte 12 Prozent und Vierpersonenhaushalte 11 Prozent. Haushalte mit fünf oder mehr Personen sind mit nur vier Prozent deutlich seltener. Überdurchschnittlich hoch ist die Zunahme bei den Einpersonenhaushalten. Ihre Anzahl hat sich gegenüber 2001 um mehr als ein Viertel erhöht (28 Prozent).

Vor allem Senioren und jüngere Personen leben in Einpersonenhaushalten

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, leben in den Einpersonenhaushalten vor allem Senioren und jüngere Personen. Rund 42 Prozent der Alleinlebenden haben bereits das 60. Lebensjahr erreicht oder sind älter. Der jüngeren Generation der 20- bis unter 35-Jährigen gehören 26 Prozent der Einpersonenhaushalte an. Vor allem Männer leben im jüngeren Alter in einem Einpersonenhaushalt. In der Altersgruppe der 20 bis unter 35-Jährigen liegt der Anteil der Einpersonenhaushalte unter den Männern mit 30 Prozent um acht Prozentpunkte höher als in der vergleichbaren Gruppe der Frauen. Umgekehrt zeigt sich das Bild in der Altersgruppe der über 60-jährigen. Hier liegt der Anteil der Einpersonenhaushalte in der Gruppe der Frauen mit 39 Prozent deutlich über dem Wert in der Gruppe der Männer (21 Prozent).

In den bayerischen Großstädten ist der Anteil der Einpersonenhaushalte besonders hoch

Der Anteil der Einpersonenhaushalte ist vor allem in den bayerischen Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnern besonders hoch. Hier besteht rund jeder zweite Haushalt (51 Prozent) aus nur einer Person. Im Vergleich dazu ist in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern nur etwa jeder dritte Haushalt ein Einpersonenhaushalt (32 Prozent). Hier beträgt die durchschnittliche Haushaltsgröße 2,23 Personen. In den Städten mit 100 000 oder mehr Einwohnern leben weniger als zwei Personen in einem Haushalt zusammen (1,83).

Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Haushalte und Familien in Bayern. Ergebnisse aus dem Mikrozensus 2021“, der als Datei kostenlos heruntergeladen werden kann. Der neu gestaltete statistische Bericht enthält neben den Ergebnissen zu den „Privathaushalten“ mehr statistische Informationen zu den Themen „Familien“, „Alleinerziehende“, „Mütter“, „Väter“ und „Kinder“.

In der neuen Reihe sind weitere statistische Berichte zu den Themen „Arbeitsmarkt“, „Sozialstruktur der Bevölkerung“ sowie „Personen mit Migrationshintergrund“ geplant. Der nächste Bericht zum Arbeitsmarkt wird voraussichtlich im Januar 2023 erscheinen.

Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Erhebung, die jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung bundesweit durchgeführt wird. In Bayern werden aktuell 60 000 Haushalten zu ihren Lebensbedingungen befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen des Mikrozensus hat der Gesetzgeber eine Auskunftspflicht festgelegt. Nur dadurch können verlässliche und repräsentative Ergebnisse gewährleistet werden.

Alleinlebende sind Personen, die in einem Einpersonenhaushalt leben. Unberücksichtigt bleibt hierbei der Familienstand der alleinlebenden Person.

Methodisches:

Die Entwicklungen der Haushaltsstrukturen zeichnen sich durch ein hohes Maß an Kontinuität aus. Es empfiehlt sich daher, einen möglichst langen Betrachtungsrahmen zu wählen, um Veränderungen in der zeitlichen Entwicklung als solche zu erkennen. Fallen sie zeitlich mit methodischen Änderungen zusammen, so ist dies ein Hinweis darauf, dass die methodischen Änderungen diese Sprünge verursacht haben können oder zumindest dazu beigetragen haben. Besondere Vorsicht ist beim Vergleich von Jahresergebnissen geboten, welche vor und nach einer methodischen Änderung liegen. Hier sollten Ergebnisse keinesfalls als Veränderung gedeutet werden, wenn diese im niedrigen Prozentbereich liegen.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen seit der Jahrtausendwende und vor allem den Auswirkungen der Neugestaltung des Mikrozensus im Jahr 2020 und der Corona-Krise sind auf der Themenseite zum Mikrozensus verfügbar.