Korrektur

4/2023/35/M
Fürth, den 3. Januar 2023

KORREKTUR: Inflation in Bayern: 9,2 Prozent im Dezember 2022

Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie im Dezember bei 5,5 Prozent; Verbraucherpreise sinken um 1,1 Prozent zum Vormonat

Beim Anstieg des Jahresmittels der Verbraucherpreise im Jahr 2022 wurde statt "Bayern" fälschlicherweise "Deutschland" angegeben.

Fürth. Im Freistaat steigen die Verbraucherpreise im Vergleich zum Dezember des letzten Jahres um 9,2 Prozent. Die Teuerung wird weiterhin maßgeblich von steigenden Energiepreisen getrieben. So erhöhen sich die Preise für Heizöl gegenüber dem Vorjahresmonat um 40,1 Prozent. Gas verteuert sich um 47,0 Prozent.

Ohne Berücksichtigung des Energiebereichs liegt die Inflationsrate bei 7,0 Prozent. Darin enthalten: der starke Anstieg der Nahrungsmittelpreise um 20,4 Prozent.

Die Verbraucherpreise fallen im Dezember 2022 im Vergleich zum Vormonat um 1,1 Prozent. Binnen Monatsfrist sinkt der Heizölpreis um 12,4 Prozent, die Preise für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe fallen um 14,5 Prozent. Die Kraftstoffpreise fallen zum Vormonat um 8,3 Prozent. Erdgas wird um 39,8 Prozent günstiger. Binnen Monatsfrist kosten Nahrungsmittel insgesamt 0,6 Prozent mehr als im November.

Energiemarkt: Jahresdurchschnittswerte zeigen hohe Preisanstiege

Im Jahresmittel steigen die Verbraucherpreise in Bayern im Jahr 2022 um 8,3 Prozent. Insbesondere auf dem Energiemarkt sind im Mittel für 2022 hohe Preissteigerungen zu beobachten: Für Heizöl müssen die Verbraucher im Durchschnitt 87,7 Prozent, für Gas 78,0 Prozent und für Kraftstoffe 28,6 Prozent mehr bezahlen. Nahrungsmittel verteuern sich 2022 im Mittel um 12,6 Prozent.

Inflationsrate im Dezember

Die Inflationsrate, gemessen als prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex für Bayern gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat, liegt im Dezember 2022 bei 9,2 Prozent.

Der Gesamtindex ohne die aktuellen Hauptpreistreiber Nahrungsmittel und Energie, in der öffentlichen Diskussion oft als Kerninflationsrate bezeichnet, beläuft sich im Dezember auf 5,5 Prozent.

Gegenüber dem Vormonat fällt der Verbraucherpreisindex im Dezember um 1,1 Prozent.

Nahrungsmittel – Preissteigerungen von über 20 Prozent gegenüber 12/2021

Mit weiterhin stark steigenden Preisen sind die Verbraucher bei Nahrungsmitteln im Jahresvergleich konfrontiert. Diese ziehen gegenüber Dezember 2022 mit einem Plus von 20,4 Prozent deutlich an.

Besonders erhöhen sich im Vorjahresvergleich Molkereiprodukte und Eier (+35,8 Prozent), Brot und Getreideerzeugnisse (+21,0 Prozent), Fleisch und Fleischwaren (+18,8 Prozent) sowie Gemüse (+18,0 Prozent). Bei Obst (+2,7 Prozent) verläuft die Entwicklung moderater.

Binnen Monatsfrist erhöhen sich die Preise für Nahrungsmittel insgesamt um 0,6 Prozent. Für Gemüse mussten die Verbraucher im Vergleich zum Vormonat 1,8 Prozent mehr bezahlen, Obst wird sogar um 2,7 Prozent teurer.

Im Jahresvergleich immer noch hohe Preissteigerungen im Energiebereich, im Monatsvergleich jedoch deutliche Preissenkungen

Die Inflationsrate wird weiterhin stark von den Energiepreisen getrieben. Vor allem Gas (+47,0 Prozent) und Heizöl (+40,1 Prozent) tragen zu diesem Anstieg bei. Doch auch die Energiegewinnung aus Brennholz, Holzpellets oder anderen festen Brennstoffen wird für die Verbraucher mit einer Teuerungsrate von 64,2 Prozent erheblich kostenintensiver. Kraftstoffe sind mit 9,6 Prozent und Strom mit 33,1 Prozent ebenfalls spürbar teurer als im Vorjahresmonat.

Nach den Berechnungen des Expertenteams des Bayerischen Landesamts für Statistik sinken die Preise für Gas im Vergleich zum Vormonat November um
39,8 Prozent. Das lässt sich zum Teil auf den dämpfenden Effekt der „Dezember-Einmalzahlung“ im Zuge des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes zurückführen (siehe auch die Hinweise weiter unten). Bei Heizöl (‑12,4 Prozent) und bei den Kraftstoffen (‑8,3 Prozent) sind binnen Monatsfrist ebenfalls Entlastungen zu spüren. Die Strompreise sind im Vergleich zum Vormonat nur geringfügig gefallen (-0,3 Prozent).

Wohnungsmieten – moderate Veränderung um 2,5 Prozent zum Vorjahresmonat

Die Preisentwicklung bei Wohnungsmieten ohne Nebenkosten verläuft im Vergleich zum Gesamtindex unterdurchschnittlich. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhen sie sich im Dezember um 2,5 Prozent.

Hinweise:

Regionalisierte Daten stehen nicht zur Verfügung.

Die Presseinformation zum Berichtsmonat Dezember 2022 enthält vorläufige Ergebnisse.

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Verbraucherpreisindex für Bayern. Monatliche Indexwerte von Januar 2015 bis Dezember 2022 mit Gliederung nach Haupt- und Sondergruppen“ (Bestellnummer:
M1301C 202212)
. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).

Ergänzender Hinweis zur „Dezember-Einmalzahlung“ zur Entlastung der privaten Haushalte:
Die „Dezember-Einmalzahlung“ zur Entlastung der privaten Haushalte von den enorm gestiegenen Preisen für Erdgas und Fernwärme aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung wirkte auf die Verbraucherpreise dämpfend. Allerdings ist dieser Dämpfungseffekt auf die Verbraucherpreise nur teilweise gegeben, da nicht alle privaten Haushalte von der Maßnahme im Dezember 2022 profitieren. Insbesondere die Gruppe der Mieterinnen und Mieter ohne eigenen Gas- und Fernwärmeversorgungsvertrag erhalten die Entlastung erst später, zum Beispiel über eine Rückzahlung oder als Verrechnung mit der jährlichen Kostenabrechnung. Alle Rückzahlungen oder Verrechnungen, die nicht eindeutig dem Berichtsmonat Dezember direkt zuzuordnen sind, können im Verbraucherpreisindex nicht berücksichtigt werden.

Ergänzender Hinweis zur Revision des Verbraucherpreisindex für Deutschland:
Der Verbraucherpreisindex für Deutschland wird in turnusmäßigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Mit den Ergebnissen für den Berichtsmonat Januar 2023 erfolgt die Umstellung von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020. Dabei werden die Ergebnisse ab Januar 2020 neu berechnet. Gleichzeitig werden damit die Ergebnisse auf der Basis 2015 revidiert.

Bitte merken Sie sich folgenden Veröffentlichungstermin vor:
22. Februar 2023            Endgültiges Ergebnis für Januar 2023 auf neuer Basis 2020