Pressemitteilung

36/2023/55/L
Fürth, den 14. Februar 2023

Festgesetzte Körperschaftsteuer steigt in Bayern im Jahr 2018 um 3,6 Prozent gegenüber Vorjahr

8,3 Milliarden Euro Körperschaftsteuer wurden im Freistaat insgesamt festgesetzt – Verarbeitendes Gewerbe erbringt größten Anteil

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Jahr 2018 bei insgesamt 237 157 Körperschaftsteuerpflichtigen (ohne Organgesellschaften) ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 50,3 Milliarden Euro und ein zu versteuerndes Einkommen von 44,3 Milliarden Euro festgestellt. Die bei diesen Körperschaften insgesamt festgesetzte Körperschaftsteuer belief sich auf 8,3 Milliarden Euro. Das waren 3,6 Prozent mehr als im Vorjahr.

Fürth/Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, waren insgesamt 237 157 Unternehmen (ohne Organgesellschaften) in Bayern im Jahr 2018 körperschaftsteuerpflichtig. Sie erwirtschafteten einen Gesamtbetrag der Einkünfte von insgesamt 50,3 Milliarden Euro (-2,3 Prozent gegenüber 2017). Die Grundlage für die Berechnung der Körperschaftsteuer bildet das zu versteuernde Einkommen. Dieses ergibt sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, korrigiert um Verlustvor- und Verlustrückträge sowie nach Abzug von Steuerfreibeträgen. In 2018 lag das zu versteuernde Einkommen der Körperschaftsteuerpflichtigen (ohne Organgesellschaften) bei 44,3 Milliarden Euro. Daraus ergab sich die festgesetzte Körperschaftsteuer von 8,3 Milliarden Euro, welche den entsprechenden Vorjahreswert um 3,6 Prozent überstieg.

Der mit 28,9 Prozent bzw. 2,4 Milliarden Euro größte Anteil der in Bayern für 2018 festgesetzten Körperschaftsteuer entfiel auf den Wirtschaftsabschnitt „Verarbeitendes Gewerbe“. Es folgt der Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ mit einem Anteil von 22,8 Prozent bzw. 1,9 Milliarden Euro. Die nächstgrößten Anteile verzeichneten mit 9,0 Prozent (bzw. 742,1 Millionen Euro) der Wirtschaftsabschnitt „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz“, sowie der Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ mit 8,8 Prozent (bzw. 730,8 Millionen Euro).

Im Vergleich zum Vorjahr 2017 zeigte sich in den Wirtschaftsabschnitten bei der 2018 in Bayern gezahlten Körperschaftsteuer eine heterogene Entwicklung. Die Veränderungsraten beliefen sich im „Verarbeitenden Gewerbe“ auf -2,6 Prozent und im Bereich „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ auf +2,4 Prozent. Der Zuwachs im Bereich „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ war mit +1,2 Prozent im Vergleich zu 2017 vergleichsweise weniger stark ausgeprägt als im Abschnitt „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ mit +12,4 Prozent.

Hinweise:

Aufgrund der teilweise mehrjährigen Dauer von Steuerfestsetzungen stehen statistische Werte entsprechend verzögert zur Verfügung.

Weitere Ergebnisse können im Internet unter www.statistik.bayern.de/statistik/haushalte_steuern/steuern kostenlos abgerufen werden.