Pressemitteilung

04/2023/14/B-VII
Fürth, den 21. Juli 2023

Landtagswahl 2023: 21 politische Vereinigungen dürfen Wahlvorschläge einreichen

Rückblick: Bei der Landtagswahl 2018 hatten in Summe 23 politische Vereinigungen ein Wahlvorschlagsrecht

Der Landeswahlleiter für den Freistaat Bayern, Dr. Thomas Gößl, gibt bekannt, dass der Landeswahlausschuss heute am 21. Juli 2023 in öffentlicher Sitzung in München verbindlich festgestellt hat, welche politischen Vereinigungen berechtigt sind, Wahlvorschläge zur Landtagswahl in Bayern am 8. Oktober 2023 einzureichen.

  • Landeswahlausschuss hat heute in öffentlicher Sitzung über das Wahlvorschlagsrecht entschieden und festgestellt: 21 Politische Vereinigungen dürfen sich an der Landtagswahl im Oktober 2023 im Freistaat beteiligen.
  • Frist für die Einreichung der Wahlkreisvorschläge inklusive der Liste der Stimmkreis- und Wahlkreisbewerber der Parteien und Wählergruppen bei den Wahlkreisleitern ist der 27. Juli 2023.

Fürth/München. Der Landeswahlausschuss hat am 21. Juli 2023 in öffentlicher Sitzung für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, welche politischen Parteien und sonstigen organisierten Wählergruppen das Wahlvorschlagsrecht zur Landtagswahl am 8. Oktober 2023 haben.

Es handelt sich um neun Parteien, die im Bayerischen Landtag oder im Deutschen Bundestag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren. Außerdem sind zwölf politische Vereinigungen, welche dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl zum 19. Bayerischen Landtag frist- und formgerecht angezeigt haben, nach dem Beschluss des Landeswahlausschusses zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt.

Ein Rückblick zeigt: Bei der Landtagswahl 2018 wurde insgesamt 23 politischen Vereinigungen das Wahlvorschlagsrecht durch den Landeswahlausschuss zuerkannt.

Die Feststellung des Wahlvorschlagsrechts für die Landtagswahl 2023 gilt für das gesamte Wahlgebiet – den Freistaat Bayern. Die Wahlvorschläge selbst mit den Bewerberinnen und Bewerbern sind von den Parteien und sonstigen Wählergruppen wahlkreisweise, das heißt für jeden Regierungsbezirk gesondert, einzureichen. Alle Parteien und Wählergruppen, die in einem Wahlkreis antreten möchten, müssen bis spätestens Donnerstag, den 27. Juli, 18 Uhr, ihre Wahlkreisliste mitsamt Anlagen beim zuständigen Wahlkreisleiter einreichen.

Zudem hat der Landeswahlausschuss am 21. Juli 2023 auch das Wahlvorschlagsrecht in den einzelnen Bezirken für die Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023 festgestellt, die parallel zur Landtagswahl durchgeführt werden. Die Ergebnisse des Landeswahlausschusses für die einzelnen Bezirke finden sich in der Anlage.

Die nachfolgende Auflistung zeigt in alphabetischer Aufführung die Vereinigungen, die im Bayerischen Landtag oder im Deutschen Bundestag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, so dass eine Beteiligungsanzeige nicht erforderlich war für das Wahlvorschlagsrecht:

Name Kurzbezeichnung
Alternative für Deutschland AfD
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE
Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. CSU
DIE LINKE DIE LINKE
Freie Demokratische Partei FDP
FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER
Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD
Südschleswigscher Wählerverband SSW


Folgende Vereinigungen, die dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl zum 19. Bayerischen Landtag angezeigt haben, sind nach dem Beschluss des Landeswahlausschusses vom 21. Juli 2023 zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt:

Name Kurzbezeichnung
Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands APPD
Basisdemokratische Partei Deutschland dieBasis
Bayernpartei BP
DIE NEUE MITTE – Zurück zur Vernunft.  
Ökologisch-Demokratische Partei ÖDP
Partei der Humanisten PdH
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative Die PARTEI
Partei für Franken DIE FRANKEN
Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung  
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Tierschutzpartei
Volt Deutschland Volt
V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer V-Partei³