Pressemitteilung
Fürth, den 16. August 2023
Landtags- und Bezirkswahlen 2023: Beschwerdeausschuss tagt am 17. August 2023
Der Beschwerdeausschuss entscheidet über zwei Beschwerden gegen die Entscheidung des Wahlkreisausschusses Oberpfalz über den Wahlvorschlag der AfD
Der Landeswahlleiter, Dr. Thomas Gößl, hat den Beschwerdeausschuss für
Donnerstag, den 17. August 2023, 11:00 Uhr,
in den Räumlichkeiten (Sitzungssaal 0230) des IT-Dienstleistungszentrums des Freistaats Bayern im LDBV, St.-Martin-Straße 47, 81541 München
zu seiner Sitzung eingeladen. Der Beschwerdeausschuss wird über Beschwerden gegen die Zulassung des Wahlkreisvorschlags der Alternative für Deutschland (AfD) im Wahlkreis Oberpfalz zur Wahl des 19. Bayerischen Landtags und des 17. Bezirkstags der Oberpfalz beraten. Dabei werden die formalen Fragen im Mittelpunkt stehen.
Das Landeswahlgesetz (LWG) sieht vor, dass gegen die Zurückweisung eines Wahlkreisvorschlags durch den Wahlkreisausschuss der Beauftragte für den Wahlkreisvorschlag, der Landeswahlleiter oder der Wahlkreisleiter Beschwerde erheben können. Gegen die Zulassung eines Wahlkreisvorschlag können nur der Landeswahlleiter oder der Wahlkreisleiter Beschwerde erheben.
Im vorliegenden Fall sind Beschwerden gegen die Zulassung des Wahlkreisvorschlags der AfD erhoben worden. Der Beschwerdeausschuss wird sich zunächst mit der Frage der Zulässigkeit der Beschwerden befassen. Zu einer Diskussion der Begründetheit einer Beschwerde kann es nur kommen, wenn die Zulässigkeit bejaht wird.
Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte haben im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzes Zutritt. Für die Zugangskontrolle wird um Vorlage des Personalausweises gebeten. Medienvertreter sind herzlich eingeladen.