Pressemitteilung

098/2023/55/L
Fürth, den 25. April 2023

Rekordeinnahmen durch Hundesteuer in Bayern im Jahr 2022

Hundesteuereinnahmen der bayerischen Städte und Gemeinden 2022 über 50 Prozent höher als vor 10 Jahren

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik nehmen die bayerischen Städte und Gemeinden im Jahr 2022 eine Rekordsumme in Höhe von 38,25 Millionen Euro aus der Hundesteuer ein. Im Zehnjahreszeitraum von 2013 bis 2022 erhöhten sich die Hundesteuereinnahmen um insgesamt 50,7 Prozent. Nachdem im Jahr 2021 der höchste Zuwachs (9,3 Prozent) innerhalb der letzten zehn Jahre verzeichnet wurde, stiegen die Hundesteuereinnahmen mit einem weiteren Plus von 6,1 Prozent im Jahr 2022 noch einmal weiter an.

Fürth. Nach den Ergebnissen der vom Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführten vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik, nehmen die bayerischen Städte und Gemeinden im Jahr 2022 Hundesteuer in Höhe von 38,25 Millionen Euro ein. Dies sind 6,1 Prozent mehr als im Vorjahr (36,07 Millionen Euro). Somit erreicht das Hundesteueraufkommen im Jahr 2022 einen neuen Höchstwert von 2,87 Euro pro Kopf.

Das Hundesteueraufkommen in Bayern steigt im Zehnjahreszeitraum von 2013 bis 2022 stetig an. Insgesamt erhöhen sich die Einnahmen aus der Hundesteuer in diesem Zeitraum um 50,7 Prozent. Dies entspricht einer jährlichen Zuwachsrate von durchschnittlich 4,7 Prozent. Im Jahr 2021 erreichte der jährliche Zuwachs bei den Hundesteuereinnahmen einen Spitzenwert von 9,3 Prozent.

Das Hundesteueraufkommen unterscheidet sich stark zwischen den Städten und Gemeinden innerhalb Bayerns. Auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte vereinnahmten die Gemeinden im Landkreis Fürth mit 5,05 Euro das höchste Pro-Kopf-Aufkommen. Die kreisfreie Stadt Passau hatte mit 1,08 Euro das niedrigste Pro-Kopf-Aufkommen aus der Hundesteuer. 

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. In Bayern entscheiden die Gemeinden eigenständig, ob sie das Halten von Hunden im Gemeindegebiet besteuern. Hinsichtlich der Höhe der Hundesteuersätze haben die bayerischen Gemeinden einen großen Entscheidungsspielraum. Eine erhöhte Steuer für sogenannte Kampfhunde oder für das Halten mehrerer Hunde ist möglich. Viele Gemeinden gewähren eine zeitweise Steuerbefreiung für Hunde, die aus dem örtlichen Tierheim adoptiert werden. Details regeln die Hundesteuersatzungen der Kommunen. Folglich lässt sich aus dem Hundesteueraufkommen nicht direkt auf die Anzahl der gemeldeten Hunde schließen.

Hinweis:

Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Gemeindefinanzen in Bayern. 4. Vierteljahr 2022 (Bestellnummer: L2200C 202244)“. Der Bericht kann im Internet als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).

Hundesteuereinnahmen der Kommunen in Bayern von 2013-2022
Hundesteuereinnahmen der Kommunen in Bayern 2013-2022