Pressemitteilung

130/2023/56/F
Fürth, den 26. Mai 2023

Abriss oder Nutzungsänderung von 2 299 Wohnungen in Bayern im Jahr 2022

Den Wohnungsabgängen im letzten Jahr stehen mit 62 865 Wohnungsfertigstellungen rechnerisch 27-mal mehr neue Wohnungen im Freistaat gegenüber

Für das Jahr 2022 wird der durch Abriss oder Umwidmung bedingte Verlust von 2 397 Gebäuden und 116 Gebäudeteilen aus dem Gebäudebestand im Freistaat registriert. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik sind das 178 Gebäude und 59 Gebäudeteile weniger als im Jahr 2021. Insgesamt 1 018 der im Berichtsjahr aus dem Gebäudebestand in Bayern abgegangenen Gebäude sind Wohngebäude, darunter 891 Eigenheime. Mit den 2 397 Gebäuden und 116 Gebäudeteilen werden zusammen 2 299 Wohnungen aus dem bayerischen Wohnungsbestand beseitigt. Die Bauabgänge sind neben Nutzungsänderungen häufig auf die Errichtung neuer Gebäude zurückzuführen.

Fürth/Schweinfurt. Nach den aktuellen Ergebnissen der Bauabgangsstatistik erteilen die bayerischen Bauämter im Verlauf des Jahres 2022 ihre Genehmigung für den Abgang von insgesamt 2 397 Gebäuden (ohne Gebäudeteile). Nach weiterer Auskunft der Fachgruppe im Bayerischen Landesamt für Statistik ist das ein um 178 Gebäude beziehungsweise 6,9 Prozent geringeres Genehmigungsvolumen als im Vorjahr.

Von den 2 397 abgegangenen Gebäuden sind 1 018 Wohngebäude und 1 379 gewerbliche Hochbauten (sogenannte Nichtwohngebäude). Unter den Wohngebäuden befinden sich 891 Eigenheime (Ein- und Zweifamilienhäuser) und 127 Mehrfamilienhäuser (einschließlich drei Wohnheime). Die Wohngebäude umfassen insgesamt eine Wohnfläche von 163 100 m² und eine Nutzfläche von 25 800 m². 893 beziehungsweise 87,7 Prozent der im Bauabgang erfassten Wohngebäude sind vor 1979 errichtet worden, darunter 349 Wohngebäude vor dem Jahr 1919.

Der Bauabgang von Wohngebäuden ist zu 79,0 Prozent auf die Errichtung neuer Wohngebäude zurückzuführen. In 13,0 Prozent der Fälle findet eine Umwidmung zu Nichtwohngebäuden statt. Bei Nichtwohngebäuden stellt die Umwidmung zu Wohngebäuden mit 55,6 Prozent den häufigsten Anlass für den Bauabgang dar. Nächstbedeutend sind die Errichtung eines neuen Nichtwohngebäudes mit 19,5 Prozent beziehungsweise eines neuen Wohngebäudes mit 19,0 Prozent. Die Wohnungsabgänge (2 299) den Wohnungsfertigstellungen (62 865) in Bayern 2022 gegenübergestellt, kommen auf einen Wohnungsabgang durchschnittlich 27 Wohnungsfertigstellungen.

Neben Baugenehmigungen und Baufertigstellungen werden im Rahmen der amtlichen Bautätigkeitsstatistik auch Bauabgänge erfasst. Als Bauabgang zählt der Abriss eines Gebäudes oder Gebäudeteils sowie die Änderung des Nutzungsschwerpunkts eines Gebäudes oder Gebäudeteils zwischen Wohn- und Nichtwohnzwecken (der Wechsel in die jeweils andere Nutzungskategorie).

Hinweis:

Regionalisierte Daten stehen zur Verfügung.

Weitere Ergebnisse zum Thema, auch in regionaler Untergliederung, können in unserer Dienststelle in Schweinfurt erfragt werden (E-Mail: baustatistik@statistik.bayern.de; Telefon: 09721-2088-5325).