Pressemitteilung

14/2023/LTW/B-VII
Fürth, den 29. September 2023

Mehr als 100 Jahre Frauenwahlrecht in Bayern

Wahlrecht für Bayerinnen noch vor Frauenwahlrecht auf Reichsebene

Vor mehr als 100 Jahren durften Frauen zum ersten Mal wählen. Bei den Wahlen zum Bayerischen Landtag am 12. Januar 1919 und eine Woche später bei der Wahl der Nationalversammlung waren Frauen wahlberechtigt und wählbar. In der Proklamation des Freistaats Bayern am 8. November 1918 war die langjährige Forderung eines Frauenwahlrechts aufgenommen worden, bevor das Frauenwahlrecht am 12. November 1918 in Berlin auch auf Reichsebene ausgerufen wurde.

Fürth. Dr. Anita Augspurg, geboren am 22. September 1857 und gestorben vor 80 Jahren am 20. Dezember 1943, gründete in München den Bayerischen Landesverein für Frauenstimmrecht und 1902 den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht. Sie war es, die im Jahr 1905 mit dem Vorstand des Vereins eine Petition im Bayerischen Landtag für die „Erweiterung des Landtagswahlrechts auf Frauen“ einreichte. Zwar wurde die Petition abgelehnt, dennoch wurde das Thema erstmals in einem deutschen Parlament diskutiert.1) Bis zum 8. November 1918 dauerte es, bis in der Proklamation zur Ausrufung des Freistaats Bayern das Wahlrecht aller mündigen Männer und Frauen angekündigt wurde.

Die erste Landtagswahl in Freistaat fand am 12. Januar 1919 statt. Wahlproklamation und Wahlordnung legten fest, dass wahlberechtigt und wählbar alle männlichen und weiblichen bayerischen Staatsangehörigen sind.2) Die Wahlbeteiligung unter den Frauen lag bei 87,9 Prozent, bei den Männern bei 87 Prozent. Damals wurden in den Bayerischen Landtag acht weibliche Abgeordnete gewählt, ein Anteil von 4,4 Prozent bei 180 Abgeordneten insgesamt.3) Die langfristige Entwicklung zeigt auf, dass insbesondere seit den 1980er Jahren der Anteil der gewählten Frauen anstieg. Bei der Landtagswahl 2018 waren zuletzt 26,8 Prozent der Gewählten weiblich (55 der 205 Mandate).4)

Auch bei der Wahlbeteiligung zeigen sich Unterschiede zwischen Männern und Frauen, die allerdings im Lauf der Jahrzehnte geringer geworden sind. Während zur Landtagswahl 1946 die Wahlbeteiligung der Männer noch um 6,1 Prozentpunkte höher lag als die der Frauen, nähern sich die Werte seitdem an. Bei der Landtagswahl 2018 lag sie bspw. bei den Frauen zwei Prozentpunkte niedriger als bei den Männern (72,2 Prozent gegenüber 74,2 Prozent).

Am 8. Oktober 2023 ist Landtagswahl in Bayern. Alle Informationen rund um die Wahlen finden Sie unter www.statistik.bayern.de.

Hinweis / Quellen:

1) Vgl. Daniela Neri-Ultsch: Aufbruch der Frauen in die Politik, die ersten Frauen im Bayerischen Landtag 1918-1933,
München 2019, S.5

2) Vgl. Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1918, S. 1255 ff

3) Vgl. Daniela Neri-Ultsch: Aufbruch der Frauen in die Politik, die ersten Frauen im Bayerischen Landtag 1918-1933,
München 2019, S.11

4) Vgl. Statistischer Bericht Wahl zum 18. Bayerischen Landtag in Bayern am 14. Oktober 2018, S. 14, Tabelle „Weibliche Wahlbewerber und Gewählte bei den Landtagswahlen in Bayern

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Statistischen Bericht „Frauen in der Wahlstatistik Bayerns“.