Pressemitteilung
Fürth, den 30. Juni 2023
Was wir ohne den Mikrozensus nicht wüssten: 78 Prozent der minderjährigen Kinder in Bayern wachsen mit Geschwistern auf
Am häufigsten haben bayerische Kinder unter 18 Jahren ein Geschwisterkind
Wie der Mikrozensus zeigt, leben 78 Prozent der Kinder unter 18 Jahren in Bayern 2022 zusammen mit Geschwistern. Besonders im ländlichen Raum und in Familien mit verheirateten Paaren wachsen Kinder mit mindestens einem Bruder oder einer Schwester auf. Am häufigsten leben Kinder dabei mit einem Geschwisterkind zusammen.
Fürth. Im Jahr 2022 leben in Bayern 2,3 Millionen Kinder unter 18 Jahren. Darunter teilen sich 1,7 Millionen der minderjährigen Kinder das Zuhause mit mindestens einem Geschwisterkind. Mehr als drei Viertel der Kinder unter 18 Jahren (78 Prozent) leben also mit mindestens einem Bruder oder einer Schwester im Haushalt (siehe erste Abbildung). Damit unterscheidet sich der bayerische kaum vom bundesdeutschen Wert (77 Prozent). Im Umkehrschluss sind in Bayern gut eine halbe Million minderjähriger Kinder (22 Prozent) zum Befragungszeitpunkt Einzelkinder und wohnen demnach ohne Geschwister im Haushalt.
Unterschiede zeigen sich dabei im Stadt-Land-Vergleich1: So leben in urbanen Gebieten 74 Prozent der Kinder unter 18 Jahren zusammen mit mindestens einem Geschwisterkind, in ländlichen Gebieten sind es 80 Prozent (vgl. zweite Abbildung).
Von den 1,7 Millionen minderjährigen Kindern mit Geschwistern haben im Jahr 2022 in Bayern 1,1 Millionen einen Bruder oder eine Schwester. Das entspricht 65 Prozent. Gut ein Drittel (35 Prozent) der Kinder unter 18 Jahren mit Geschwistern wächst dagegen mit zwei oder mehr Geschwistern im Haushalt auf. In Deutschland liegt dieser Anteil bei 38 Prozent und damit leicht höher als in Bayern.
Ein Blick auf die Familienformen, in denen Kinder leben, zeigt deutliche Unterschiede: In bayerischen Familien mit einem verheirateten Paar leben mehr als acht von zehn minderjährigen Kindern (82 Prozent) gemeinsam mit Geschwistern. In Familien mit unverheirateten Elternteilen und in Haushalten Alleinerziehender trifft dies nur auf gut sechs von zehn Kindern unter 18 Jahren zu (63 bzw. 62 Prozent).
1 Stadt-Land-Gliederung Eurostat: https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/degree-of-urbanisation/background
Hinweise:
Im Mikrozensus wird nicht zwischen leiblichen Geschwistern, Adoptiv- und Stiefgeschwistern unterschieden. Geschwister, die außerhalb des Haushalts leben, werden nicht erfasst.
Diese Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Rechtliche Grundlage der Erhebung ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen belastbare statistische Daten zu Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische Planungen und Entscheidungen, stehen selbstverständlich auch der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html