Pressemitteilung
Fürth, den 8. Oktober 2023
Landtagswahl 2023: Wahlbeteiligung in den Wahllokalen aktuell bei 35,4 Prozent
Zwischenstand bei einer bayernweiten Stichprobe in Wahllokalen, Stand 14:00 Uhr
Heute, am 8. Oktober 2023, sind in Bayern die Wahllokale bis 18:00 Uhr geöffnet. Aktuell liegt die Wahlbeteiligung der zur Urnenwahl aufgerufenen Stimmberechtigten bei 35,4 Prozent. Das ergibt eine Stichprobe aus allen Wahlkreisen.
Fürth. „Die bayernweit über die Wahlkreisleiter koordinierte Abfrage bis 14:00 Uhr liefert den aktuellen Zwischenstand der Wahlbeteiligung bei der Urnenwahl,“ so der Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl. Die Wahlkreisleiter haben hierfür die Daten von ausgewählten Stimmbezirken erfragt.
Insgesamt haben bis 14:00 Uhr rund 35,4 Prozent der Stimmberechtigten ihre Stimme in einem Wahllokal abgegeben. Dieser Anteil bezieht sich auf diejenigen Stimmberechtigten, die keinen Wahlschein beantragt haben und damit ausschließlich per Urnenwahl teilnehmen können. Briefwähler sind in der Grundgesamtheit nicht enthalten.
Neben den Wählern im Wahllokal wird die Zahl der Briefwähler für die Höhe der Wahlbeteiligung insgesamt entscheidend sein. Wie bereits in der Pressemeldung vom 28. September 2023 veröffentlicht wurde, hat eine Abfrage des Zwischenstands zehn Tage vor der Wahl ergeben, dass sich ein höherer Anteil an Briefwählern abzeichnet als bei der Landtagswahl 2018.
Bei den heute zum Stand 14:00 Uhr befragten ausgewählten Stimmbezirken haben 41 Prozent der Stimmberechtigten einen Wahlschein beantragt. Nach den Erfahrungen der letzten Landtags- und Bundestagswahlen haben sich von den Stimmberechtigten mit Wahlschein rund 95 Prozent für die Briefwahl entschieden. Legt man diese Annahme zugrunde, lässt sich aus der Zahl der Urnenwähler um 14:00 Uhr und der Zahl der Stimmberechtigten mit Wahlschein eine erste Schätzung der Gesamtwahlbeteiligung ableiten. Diese beträgt aktuell rund 60 Prozent.
Der Landeswahlleiter weist darauf hin, dass alle Stimmberechtigten, die ihre Stimmen bislang noch nicht abgegeben haben, noch von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen können. Die Wahllokale sind bis 18:00 Uhr geöffnet.
Für diejenigen, die einen Wahlschein beantragt haben und den Wahlbrief noch nicht abgeschickt haben: als letzte Möglichkeit verbleibt der persönliche Einwurf im Briefkasten beim Wahlamt der zuständigen Gemeinde bis 18:00 Uhr. Später eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden.
Stimmberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese vielleicht verlegt haben, können dennoch wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wichtig: Man kann auf diese Weise nur in seinem zuständigen Wahllokal wählen und sollte einen amtlichen Lichtbildausweis dabei haben.