Pressemitteilung

024/2024/32/A
Fürth, den 30. Januar 2024

Erneut Rekordbeschäftigung in Bayern 2023

Höchststand aus dem Jahr 2022 nochmals übertroffen

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik erreicht die Beschäftigung in Bayern im Jahr 2023 mit über 7,88 Millionen Erwerbstätigen ein neues Rekordniveau. Der bisherige Höchststand aus dem Vorjahr wird dabei um mehr als 74 000 Personen übertroffen.

Fürth. Im Jahr 2023 erhöht sich die Beschäftigung in Bayern gegenüber dem Vorjahr um rund 74 000 Personen auf mehr als 7,88 Millionen Erwerbstätige, teilt das Fachteam des Bayerischen Landesamts für Statistik aufgrund erster vorläufiger Zahlen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ mit. Noch nie gingen mehr Menschen in Bayern einer Erwerbstätigkeit nach als im abgelaufenen Jahr.

Der Arbeitsmarkt zeigt sich trotz Konjunkturflaute und Arbeitskräftemangel vergleichsweise stabil. Drei Viertel der bundesdeutschen Länder können Zuwächse bei der Zahl der Erwerbstätigen verzeichnen und nur drei ostdeutsche Länder müssen Einbußen hinnehmen.

Besonders deutlich steigt die Beschäftigung in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg mit 1,6 Prozent bzw. 2,0 Prozent. Danach folgen die Flächenländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen mit jeweils 1,0 Prozent, die damit ebenfalls über dem Bundesdurchschnitt (0,7 Prozent) liegen.

Die Entwicklung in Bayern zeigt somit seit 2005 einen stetigen Aufwärtstrend, unterbrochen nur vom ersten „Pandemiejahr“ 2020, gefolgt von einer leichten Erholung schon in 2021. Das Vorpandemieniveau an Erwerbstätigen des Jahres 2019 wurde bereits im Jahr 2022 wieder übertroffen. Dieser Aufwärtstrend hat sich nun im Jahr 2023 fortgesetzt.

Hinweis:

Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe aller Erwerbstätigen nach dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept). Zu den Erwerbstätigen rechnen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, einschließlich geringfügig Beschäftigter, Beamte sowie Heimarbeiter) oder als Selbstständige einschließlich deren mithelfenden Familienangehörigen eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Grundlage für diese Definition bilden die von der „International Labour Organization“ (ILO) aufgestellten Normen, die im Einklang mit den entsprechenden Definitionen im „Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“ (ESVG) 2010 stehen. Weitere Informationen unter https://www.statistikportal.de/de/etr/publikationen.

Erwerbstätige am Arbeitsort in Deutschland und den Ländern in den Jahren 2022 und 2023